OGH-Urteil zu regelmäßig ausgezahlten Prämien

Die AK Niederösterreich konnte eine wichtige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) erwirken. In einem niederösterreichischen Industriebetrieb wurden Betriebsschlossern seit fast 20 Jahren für produktionsbedingte rasch notwendige Umbauarbeiten Prämien ausbezahlt. Diese machten einen beträchtlichen Teil des Monatslohns aus. Ende 2019 wurden vom Unternehmen neue – schlechtere – Vereinbarungen vorgelegt, die die betroffenen Arbeitnehmer unterschreiben sollten. Einige Arbeitnehmer nahmen diese Kürzungen nicht hin und klagten mithilfe der AK. Ein dreijähriger Rechtsstreit ging bis zum OGH, der bestätigte, dass durch die vorbehaltlose Gewährung und betriebliche Übung die ursprüngliche Vereinbarung Teil des Arbeitsvertrages geworden ist und weiterhin auszubezahlen ist.

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