Inselbetrieben einen Riegel vorgeschoben
Abseits der Corona-Pandemie hat die AK Niederösterreich auch wichtige Entscheidungen durch den Obersten Gerichtshof (OGH) initiiert. Dieser hat Unternehmen, die in Teilen des Betriebs den Branchenkollektivvertrag nicht anwenden und „Inselbetriebe“ einrichten, einen Riegel vorgeschoben. Anlass war eine Brauerei, wo Leiharbeiter nicht nach dem Brauerei-Kollektivvertrag entlohnt wurden, sondern dem schlechteren Kollektivvertrag für die Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung. Die Beschäftigten sind in diesem Fall laut OGH nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz zu entlohnen.