Freistellung Schwangerer in Berufen mit Körperkontakt

Dank des Einsatzes der AK wurde im Mutterschutzgesetz aufgrund der möglichen Gefährdung schwangerer Arbeitnehmerinnen in Berufen mit physischem Körperkontakt eine bis Ende März 2021 befristete Sonderfreistellungsregelung aufgenommen. Diese sah eine Freistellung von schwangeren Beschäftigen ab der 14. Woche bei vollem Lohnausgleich vor. Voraussetzung dafür ist, dass eine Änderung der Arbeitsbedingungen (z. B. Homeoffice) oder die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes nicht möglich ist. Der Arbeitgeber erhält die Lohn- und Lohnnebenkosten von der Krankenversicherung ersetzt.

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