Energie: Abschaltverzicht der EVN bis Frühjahr 2024
Angesichts der hohen Energiepreise bei Strom und Gas bestand bei vielen Arbeitnehmer:innen die Befürchtung, im Winter aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten ohne Strom oder Gas dazustehen. Die AKNiederösterreich konnte bei der EVN erreichen, dass Strom und Gas, Nah- und Fernwärme von 1. Dezember 2023 bis 31. März 2024 bei Zahlungsproblemen nicht abgeschaltet werden. Dieser Abschaltverzicht galt für alle Haushalte, die von der EVN Energievertrieb GmbH & Co KG oder EVN Wärme GmbH beliefert werden.
Außerdem wurde im Rahmen des „EVN Energiehilfe Fonds“ eine Million
Euro für armutsgefährdete Haushalte zur Verfügung gestellt. Die Abwicklung
wurde von der Caritas der Erzdiözese Wien und Diözese St.
Pölten sowie der Diakonie durchgeführt.