Mann berechnet Energiekosten
Energiekosten © Andrey Popov, stock.adobe.com
9.1.2024

Förderungen für Heizungstausch und thermische Sanierung

Wer mit den Gedanken spielt seine Heizung zu tauschen oder sein Zuhause thermisch zu sanieren, für den gibt es seit 1. Jänner 2024 folgende Förderungen.

Ein Überblick für Eigentümer:innen eines Ein- und Zweifamilienhauses bzw. Reihenhauses.

Heizungstausch

Förderung des Bundes

  • Anschluss an die Nah- oder Fernwärme: 15.000 €
  • Umstieg auf Pellets- oder Hackgutheizungen: 18.000 €
  • Umstieg auf Scheitholz-Zentralheizung: 16.000 €
  • Umstieg auf Luft-Wasser-Wärmepumpe: 16.000 €
  • Umstieg auf Wasser-Wasser- oder Sole-Wasser-Wärmepumpe: 23.000 €
  • zusätzlich gibt es noch diverse Zuschlagsmöglichkeiten (z.B. Bonus bei Ersatz eines Gas-Herdes)

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Förderung Land Niederösterreich

Wird für den Heizungstausch ein Bankdarlehen benötigt, unterstützt das Land NÖ zusätzlich zur Bundesförderung mit einem Annuitätenzuschuss in der Höhe von 4 % der förderbaren Sanierungskosten. 

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Förderung für einkommensschwache Haushalte (Bund und Land gemeinsam)

Haushalten im untersten Einkommensdrittel werden die Kosten zu 100 % übernommen (mit technologiespezifischen Obergrenzen).

Bezogen auf einen Einpersonenhaushalt werden Haushalte bis zu einem Netto-Monatseinkommen von 1.904 € (zwölf Mal) unterstützt (für jeden weiteren Erwachsenen im Haushalt erhöht sich das Einkommen um den Faktor 0,5 und für jedes Kind um den Faktor 0,3).

Für eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ergibt das als Beispiel eine Einkommensgrenze von 3.998 €. Zum Einkommensdrittel werden auch jene Haushalte gerechnet, die vom ORF-Beitrag befreit sind oder Sozialhilfe beziehen.

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Thermische Sanierung

Förderungen des Bundes

Die Förderung beträgt je nach Sanierungsmaßnahme zwischen 9.000 (bei Einzelbauteilsanierung) und 42.000 € (bei umfassender Sanierung), wobei max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Damit eine Maßnahme gefördert wird, muss das zu sanierende Gebäude älter als 15 Jahre sein (hier gilt das Datum der Baubewilligung).

Es werden Kosten für das Material, für die Planung und die Montage folgender Maßnahmen gefördert:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

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Förderung Land Niederösterreich

Das Land unterstützt hier wieder bei der Rückzahlung eines Bankdarlehens über die Dauer von 10 Jahren mit einem Annuitätenzuschuss von 4 % der förderbaren Kosten. Die Förderung des Landes ist mit der Bundesförderung kombinierbar.

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Kontakt

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AK Niederösterreich
AK-Platz 1
3100 St. Pölten

Telefon: +43 5 7171
mailbox@aknoe.at

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