Fast 60.000 Beratungen – die ersten sechs Monate des heurigen Jahres hielten die Arbeits- und Sozialrechtsexpert:innen der AK Niederösterreich auf Trab. In den allermeisten Fällen ließen sich die Probleme mit der Beratung lösen. Für 4.000 Betroffene musste die Arbeiterkammer ihre Ansprüche beim Arbeitgeber einfordern oder vor Gericht ziehen, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. „Für sie erreichte wir Nachzahlungen in der Höhe von insgesamt 70,7 Millionen Euro. Der Großteil waren ausstehende Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Wieser zusammen.
"Brauchen Lösung für Insolvenzentgeltfonds“
Rasche Lösungen braucht es aus Wiesers Sicht für den Insolvenz-Entgeltfonds (IEF). Aufgrund der erhöhten Insolvenzen in den vergangenen Jahren sind die Mittel des Fonds praktisch aufgebraucht. Der IEF ist ein wichtiges Schutzinstrument für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dadurch werden die Ansprüche an Löhnen und Gehälter der Beschäftigten bei Insolvenz des Unternehmens ausbezahlt. Dass der IEF beinahe leer ist, ist auch eine Folge der Senkungen der vergangenen Jahre. Der Dienstgeberbeitrag wurde schrittweise von 0,55 Prozent auf 0,1 Prozent reduziert. Abzulehnen sind in der aktuellen Situation auch Vorschläge von einigen Unternehmervertretern, die Haftung des IEF von bisher sechs auf drei Monatsentgelte zu beschränken. „Das würde tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanziell treffen, denen dann finanzielle Ansprüche vorenthalten werden“, so Wieser. Daher braucht es nun nachhaltige Maßnahmen, um Stabilität und Sicherheit für die Betroffenen wiederherzustellen.
AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser © Georges Schnder, AK Niederösterreich
Wenn KI verunsichert
Im vergangenen Halbjahr machte sich bei den Beratungen der AK Niederösterreich ein neues Phänomen zunehmend bemerkbar. „Viele Mitglieder haben versucht, sich im Internet über arbeitsrechtliche Probleme zu informieren, bevor sie bei uns eine konkrete Anfrage stellen. Und immer häufiger verwenden sie Künstliche Intelligenz wie Chat GPT oder Gemini“, schildert AK Niederösterreich-Präsident Wieser. Ein sehr häufiger Fehler von KI-Werkzeugen sei, dass sie deutsches und österreichisches Arbeitsrecht verwechseln. „In Deutschland ist etwa die Rechtslage bei Kündigungen eine ganz andere als bei uns, ebenso unterscheiden sich Fristen, innerhalb derer man offene Ansprüche geltend machen muss. Auch fallen oft wichtige Details weg“, sagt Wieser. „Im Arbeitsrecht gehe es immer um den Einzelfall. Eine KI kann das niemals so gut einschätzen wie eine Arbeitsrechtsexpertin oder ein Arbeitsrechtsexperte. Wer der KI blind vertraut, geht ein hohes Risiko ein und kann wichtige Ansprüche verlieren. Gerade wenn es um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geht, muss man besonders aufpassen. Eine falsche Information kann jede Menge juristischer Probleme nach sich ziehen“, sagt AK Niederösterreich-Präsident Wieser und rät: „Die Expertise der AK Niederösterreich ist verlässlich. Bei Problemen sollte man besser einen Beratungstermin bei uns vereinbaren.“
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