Equal Pension Day: Niederösterreicherinnen bekommen ab 4. August statistisch betrachtet keine Pension mehr
Der Equal Pension Day markiert den Tag, an dem Frauen statistisch betrachtet keine Pension mehr beziehen bzw. Männer bereits so viel Pension bezogen haben, wie Frauen das ganz Jahr über. Der Unterschied in den Pensionshöhen entspricht in Niederösterreich aktuell 40,5 % bzw. 970 Euro pro Monat. Dieses Faktum führt auch dazu, dass Altersarmut weiblich ist. „Seit Jahren weisen die AK Niederösterreich und der ÖGB Niederösterreich auf den notwendigen Rechtsanspruch auf einen Kinderbildungs- und Betreuungsplatz ab dem 1. Geburtstag hin“, erklärt AK Niederösterreich Präsident und ÖGB Niederösterreich Vorsitzender Markus Wieser. "Aber auch fehlende Pflege- und Betreuungsplätze für pflegebedürftige Personen zwingen viele Frauen in Teilzeit. Auch hier muss schleunigst gehandelt werden", so Wieser.
„Viele Frauen arbeiten in physisch und psychisch extrem belastenden Berufen, etwa in Gesundheits- und Betreuungsberufen oder auch in der Industrie. Erwartet man sich tatsächlich, dass Frauen diesen Jobs bis zum Ende des 65. Lebensjahres nachgehen können? Anträge auf Schwerarbeitspensionen werden aber häufig abgelehnt – daher fordert der ÖGB einen erleichterten Zugang z.B. für Pflegepersonal und dass die bisherige Rahmenfrist von 120 Schwerarbeitsmonaten in den letzten 240 Kalendermonaten ersetzt wird durch eine Berücksichtigung des gesamten Erwerbslebens“, betont ÖGB Niederösterreich Landesfrauenvorsitzende Mag.a Didem Strebinger.
Ein wichtiger Schritt, der langfristig für Verbesserungen sorgen wird, ist eine rasche und effektive Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie. Damit können geschlechtsspezifische Einkommensdiskriminierung sichtbar gemacht und besser bekämpft werden.
Von einer Anhebung des Ausgleichzulagenrichtsatzes würden Pensionistinnen sofort profitieren: Rund 70 Prozent der Ausgleichszulagen-Bezieher:innen der unselbständig Erwerberbstätigen in regulären Alterspension waren im Dezember 2023 weiblich. Eine Ausgleichzulage beziehen Pensionist:innen mit besonders niedrigen Pensionen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz. Dieser liegt 2024 für Einzelpersonen bei 1.217,96 Euro und somit über 354 Euro unter der aktuellen Armutsgefährdungsschwelle.
TIPP
Übrigens: Am 30. und 31. Juli bietet die AK Niederösterreich Online-Infoveranstaltungen zum Thema „Frauen und ihre Pension“ – Details und Anmeldung unter https://noe.arbeiterkammer.at/frauenpensionKontakt
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