28.8.2025

Halbjahr 2025: 74.000 suchten Hilfe der AK Niederösterreich

Mehr als 74.000 Arbeitnehmer:innen haben im ersten Halbjahr 2025 die Hilfe der AK Niederösterreich wegen Problemen am Arbeitsplatz gesucht. „Für die Betroffenen haben wir 68,8 Millionen Euro erreicht“, zieht AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser Bilanz.

Erheblichen Bedarf an den Beratungen der AK Niederösterreich hatten Teilzeitbeschäftigte. „Gerade im Handel kommt es regelmäßig vor, dass Teilzeitbeschäftigte deutlich mehr arbeiten, als ihre vertragliche Arbeitszeit ausmacht“, schildert AK Niederösterreich-Arbeitsrechtsexpertin Vera Kmenta-Spalofsky. Anders als politisch dargestellt, geht das zulasten der Betroffenen. Das zeigt eine Musterrechnung. Arbeitet ein Vollzeitbeschäftigter im Handel regelmäßig fünf Stunden mehr als vereinbart, bekommt er nach sieben Dienstjahren in der Gruppe C Stufe 3 233,63 Euro netto zusätzlich im Monat ausbezahlt. Bei einer Teilzeitbeschäftigten mit gleicher Einstufung und Berufserfahrung sind es bei regelmäßig fünf Stunden zusätzlicher Arbeit pro Woche nur 200,95 Euro. „Das bekommt sie aber auch nur, wenn sie ihre Mehrarbeit nicht innerhalb von drei Monaten 1:1 abbaut. In dem Fall würde sie nicht einmal Mehrarbeitszuschläge bekommen“, schildert Kmenta-Spalofsky.

Arbeitsrechtsexpertin Vera Kmenta-Spalofsky, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und Thomas Kaindl, der Leiter der Abteilung Regionale Aufgaben, präsentieren die Halbjahresbilanz im Arbeits- und Sozialrecht der AK Niederösterreich.
Arbeitsrechtsexpertin Vera Kmenta-Spalofsky, AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser und Thomas Kaindl, der Leiter der Abteilung Regionale Aufgaben, präsentieren die Halbjahresbilanz im Arbeits- und Sozialrecht der AK Niederösterreich. © Alexandra Kromus , AK Niederösterreich


„Teilzeitbeschäftigte haben von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen keinen Anspruch auf Überstundenzuschläge“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Bei Teilzeitbeschäftigten gibt es zwar generell einen 25-prozentigen Zuschlag für Mehrarbeitsstunden, der aber nur dann fällig wird, wenn die Mehrarbeitsstunden ausbezahlt werden. Werden die Betroffenen stattdessen von den Arbeitgebern auf Zeitausgleich geschickt, entfällt der Zuschlag. Teilzeitarbeit ist also unter diesem Aspekt für Arbeitgeber äußerst vorteilhaft und jedenfalls ein Mitgrund, warum Vollzeitstellen oft gar nicht erst angeboten werden.

Die Beratungen der AK Niederösterreich zeigen einen weiteren Aspekt auf, schildert Wieser. „Wenn in einem Unternehmen eine Vollzeitstelle frei wird, ist das Unternehmen laut Arbeitszeitgesetz verpflichtet, diese Stelle zunächst den Teilzeitbeschäftigten im Betrieb anzubieten. Bei unseren Beratungen sehen wir, dass das vielfach nicht eingehalten wird. So wird es Teilzeitbeschäftigten zusätzlich erschwert, Vollzeit zu arbeiten, wenn sie das wollen.“

AK Niederösterreich erreicht 68,8 Mio. Euro an Nachzahlungen für Arbeitnehmer:innen

Insgesamt wandten sich zwischen 1. Jänner und 30. Juni 2025 mehr als 74.000 Arbeitnehmer:innen wegen Problemen am Arbeitsplatz an die AK Niederösterreich. In den allermeisten Fällen konnte bereits die Beratung das Problem lösen. In fast 6.400 Fällen musste die AK zugunsten der Betroffenen intervenieren oder vor Gericht ziehen. Für sie erreichte die AK Niederösterreich Nachzahlungen in der Höhe von 68,8 Millionen Euro. Der Großteil waren ausstehende Löhne und Gehälter, nicht bezahlte Urlaubs- oder Kündigungsentschädigungen und Abfertigungen, die den Betroffenen zu Unrecht vorenthalten worden waren. „Ohne unsere Beratung und Rechtsvertretung wären die meisten Betroffenen nicht zu ihrem Geld gekommen“, fasst Wieser zusammen.


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