Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung haben Betriebsräte auch ein Anrecht auf ein vierteljähriges wirtschaftliches Informationsgespräch. In diesem Zusammenhang bietet die Arbeiterkammer den Betriebsräten die Möglichkeit, sich in wirtschaftlichen Belangen beraten zu lassen. Als besonderes Service bietet die Arbeiterkammer den Betriebsräten die Möglichkeit sich die Bilanzen ihrer Firmen analysieren zu lassen.
Häufig gestellte Fragen
Warum sollte der Betriebsrat die wirtschaftliche Lage des Unternehmens einschätzen können?
Wie kann sich der Betriebsrat ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens machen?
Was ist ein Jahresabschluss?
Was ist eine Gewinn- und Verlustrechnung?
Was ist eine Bilanz?
Was sind Anhang und Lagebericht?
Darf der Betriebsrat externe Experten aus Gewerkschaft und Arbeiterkammer beiziehen oder wird damit die Verschwiegenheitspflicht verletzt?
Was kann der Betriebsrat tun, wenn Auskünfte / Daten / Wirtschaftsprüfbericht verweigert werden?
Welchen Service bietet die AK Niederösterreich an?
Was kann ich aus einer Jahresabschlussanalyse herauslesen? Was bringt eine Jahresabschlussanalyse?
Welche Unterlagen werden für eine Jahresabschlussanalyse benötigt? Wie läuft eine Analyse ab?
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