Kind mit Fingerfarben an den Händen
Kind mit Fingerfarben an den Händen © Jenko Ataman, Adobe Stock

AK-Kinderbetreuungsbonus

Ganztägige Bildung und Betreuung von Kindern in Niederösterreich ist trotz der Kinderbetreuungsoffensive des Landes NÖ noch immer nicht kostenlos. Für die Betreuung am Nachmittag muss weiterhin bezahlt werden.

Die  AK Niederösterreich unterstützt mit dem Kinderbetreuungsbonus ihre Mitglieder. Eltern können einmalig um 150 Euro ansuchen, wenn ihr Kind eine Tagesbetreuungseinrichtung, einen Kindergarten oder Tageseltern besucht und dafür Betreuungskosten anfallen.

Die AK fordert schon seit langem kostenlose Bildung und Betreuung flächendeckend, ganzjährig, ganztägig, ab dem 1. Geburtstag - mit Rechtsanspruch.

Gerade in Zeiten hoher Teuerung und angesichts des Arbeitskräftemangels darf Kinderbildung- und -betreuung keine Frage des Wohnortes und der Leistbarkeit sein.

Fragen?

Email: kinderbetreuungsbonus@aknoe.at

Hotline:  +43 5 7171 24800


Der AK-Kinderbetreuungsbonus in der Höhe von 150 Euro wird einmalig pro Kind für das Betreuungsjahr 2023/24 ausbezahlt.

Voraussetzungen

  • Mindestens ein Elternteil (Ansuchende:r) ist bei Einreichung Mitglied bei der AK Niederösterreich.

  • Das Kind ist nach dem 31.8.2017 und vor dem 1.9.2022 geboren.

  • Das Kind wird kostenpflichtig bei Tageseltern, in Tagesbetreuungseinrichtungen oder im Kindergarten innerhalb des Betreuungsjahres 2023/24 betreut und es entstehen dadurch Kosten von 150 Euro oder mehr. 

Das benötigen wir von ihnen

  • Eine aktuelle österreichische Familienbeihilfebestätigung (kein Kontoauszug!) oder die Geburtsurkunde des Kindes.

  • Eine Rechnung/Vorschreibung, auf der die Betreuungskosten ausgewiesen sind,
    oder
  • eine Bestätigung der Betreuungseinrichtung, dass eine kostenpflichtige Kinderbetreuung in Anspruch genommen wird (jeweils datiert ab dem 1.9.2023).

    >> Muster:   Bestätigung der kostenpflichtigen Kinderbetreuung (0,1 MB)

Im Bedarfsfall behält sich die AK Niederösterreich vor ergänzende Unterlagen anzufordern. Essens-, Bastel- , Werk- und sonstige Beiträge werden nicht anerkannt.

Darauf ist zu achten!

  • Einreichungen für den Kinderbetreuungsbonus können von 1. November 2023 bis 31. Mai 2024 gemacht werden.

  • Einreichungen müssen vollständig ausgefüllt werden und sämtliche erforderliche Unterlagen müssen zwischen 1. November 2023 und 31. Mai 2024 bei der AK Niederösterreich eingelangt sein.

  • Für jedes Kind ist ein eigenes Ansuchen zu stellen.

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