Verbesserungen für getrennt lebende Eltern erreicht
Der OGH hat zudem nach einer Initiative der AK Niederösterreich entschieden, dass für getrennt lebende Eltern einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld für den Vater auch bei nur zweimonatiger Karenz möglich ist. Nach bisheriger Auslegung der Sozialversicherung hätten drei Monate Karenz des Vaters vorliegen müssen.