Unfallversicherungsschutz beim Homeoffice rechtlich klargestellt
Beim Unfallversicherungsschutz wurde eine von der AK geforderte Klarstellung erreicht und der Schutz nun im Dauerrecht umfassend geregelt. Wege im Homeoffice fallen unter den Versicherungsschutz, Wege von zu Hause (Homeoffice) zur Firma ebenfalls, bei Arztbesuchen dann, wenn dem Arbeitgeber der Termin gemeldet wurde.