Sonderbetreuungszeit für Eltern bis 31. März 2022 durchgesetzt

AK und ÖGB haben im Herbst wieder das Recht auf Sonderbetreuungszeit für Eltern bis 31. März 2022 durchgesetzt. Das entsprechende Gesetz wurde im Oktober 2021 beschlossen. Es konnte aber erreicht werden, dass es rückwirkend schon ab dem 1. September 2021 galt. Eltern, die im September Urlaub, Pflegefreistellung oder Dienstverhinderungszeit nehmen mussten, konnten diese rückwirkend in „Sonderbetreuungszeit“ umwandeln lassen und die Arbeitgeber konnten rückwirkend das in dieser Zeit fortgezahlte Entgelt vom Bund rückerstattet bekommen.

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