Nach OGH-Urteil Sollzinsen retour: Der Volksbanken-Verbund zieht 2023 nach
Laut einem 2022 gefällten OGH-Urteil dürfen Banken für pandemiebedingte Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten keine Sollzinsen verlangen. Das bedeutet: Die Mehrkosten, die durch die bei der Stundung weitergelaufenen Zinsen angefallen sind, müssen zurückgezahlt werden. 2023 hat auch der Volksbanken-Verbund nachgezogen. Bis Jahresende konnten die zu Unrecht kassierten Zinsen zurückgefordert werden.