Nach OGH-Urteil Sollzinsen retour: Der Volksbanken-Verbund zieht 2023 nach

Laut einem 2022 gefällten OGH-Urteil dürfen Banken für pandemiebedingte Kreditstundungen bei Verbraucherkrediten keine Sollzinsen verlangen. Das bedeutet: Die Mehrkosten, die durch die bei der Stundung weitergelaufenen Zinsen angefallen sind, müssen zurückgezahlt werden. 2023 hat auch der Volksbanken-Verbund nachgezogen. Bis Jahresende konnten die zu Unrecht kassierten Zinsen zurückgefordert werden.

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