Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit

Ein weiterer AK-Erfolg ist der 2019 beschlossene Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit. Dieser gilt in allen Unternehmen mit mehr als fünf MitarbeiterInnen. Der Rechtsanspruch umfasst bis zu vier Wochen. Als Entgelt gebührt ein Pflegekarenzgeld in der Höhe des fiktiven Arbeitslosengelds, das beim Sozialministeriumservice beantragt werden kann.

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