Pendlerpauschale bei Quarantäne, Kurz- oder Telearbeit gesichert
Die AK hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Beschäftigte in Quarantäne, Telearbeit oder Kurzarbeit während der Pandemie den Anspruch auf Pendlerpauschale und die steuerliche Begünstigung von Zuschlägen nicht verlieren.