OGH-Entscheidung bei pandemiebedingten Kreditstundungen
Menschen, die wegen der Pandemie in Kurzarbeit mussten oder ihre Arbeit verloren haben und deren Verbraucherkredite wegen dieser Notlage gestundet wurden, müssen keine Sollzinsen für den Stundungszeitraum zahlen. Das hat der OGH nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen die Bawag P.S.K entschieden. Die AK unterstützte als Träger des VKI diese Klage.