EuGH: Nicht konsumierter Urlaub muss ausbezahlt werden
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer*innen: Auf Betreiben der AK hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Resturlaubstage immer ausbezahlt werden müssen. Der Grund für die Beendigung es Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle und es ist irrelevant, ob Beschäftigte die Möglichkeit gehabt hätten, den Urlaub vorher zu verbrauchen.