Anspruch auf Entgeltfortzahlung für freiwillige HelferInnen
Die langjährige Forderung der AK Niederösterreich zur Entgeltfortzahlung für die freiwilligen HelferInnen bei Einsatzorganisationen wie Bergrettung oder Feuerwehr wurde 2019 erfüllt. Freiwillige haben nun Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn sie im Einvernehmen mit dem Dienstgeber bei Großschadensereignissen im Einsatz stehen.Und auch Dienstgeber bekommen für die Zeit der Abwesenheit der Beschäftigten eine Vergütung aus dem Katastrophenfonds erstattet.