Angleichung von Kündingungsfristen umgesetzt
Ein großer rechtlicher Unterschied zwischen Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeitern waren die Kündigungsfristen. Während das Angestelltengesetz bei Kündigung durch den Dienstgeber Fristen von mindestens sechs Wochen vorsah, konnten Arbeiter:innen im Extremfall innerhalb weniger Tage gekündigt werden. Die Angleichung der Kündigungsfristen war ein großer Erfolg für die AK und die Gewerkschaften. Am 1. Oktober 2021 wurde die beschlossene Angleichung nach zweimaliger Verschiebung endlich umgesetzt.