Berufliche Umschulung

Aus gesundheitlichen Gründen den Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist eine schwierige Situation, die viele Fragen aufwirft. Wie soll es beruflich weitergehen, an wen kann ich mich wenden, was ist berufliche Rehabilitation, kommt eine Umschulung in Frage und wenn ja, wer finanziert sie?

Rehabilitation in Österreich

Grundsätzlich wird zwischen drei Arten der Rehabilitation unterschieden:

  • der medizinischen
  • der beruflichen und
  • der sozialen Rehabilitation

Während die medizinische Rehabilitation zum Ziel hat, nach Unfall oder Krankheit die körperliche Leistungsfähigkeit wieder herzustellen, steht bei der beruflichen Rehabilitation die Förderung der Wiedereingliederung am Arbeitsmarkt im Vordergrund.

Rechtsgrundlagen sind das Bundesbehindertengesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, die Landesbehinderten- und Sozialhilfegesetze.

Obwohl die Rehabilitation in Österreich zu den Pflichtaufgaben der Sozialversicherung zählt, besteht kein Rechtsanspruch darauf; es handelt sich um sogenannte „Kann-Leistungen“.
Erstanlaufstelle für Fragen rund um das Thema Rehabilitation ist das Bundessozialamt mit seinen Landesstellen.

Zielgruppen der Rehabilitation und Zuständigkeiten

Für die Rehabilitation sind in Österreich mehrere Einrichtungen bzw. KostenträgerInnen zuständig. Antwort auf die Frage, wer nun wann, was, mit welchem Ziel und von welcher Einrichtung erhalten kann, gibt die Darstellung Zielgruppen der Rehabilitation und Zuständigkeiten im Überblick.

Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

Ziel der beruflichen Rehabilitation ist die Förderung der (Wieder)Eingliederung am Arbeitsmarkt nach Unfall oder Krankheit. Um dieses Ziel zu erreichen, kommen – abhängig von Kostenträger und Ausgangslage – unterschiedliche Maßnahmen zum Einsatz:

  • Übernahme von Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung / Umschulung
  • Gewährung von Zuschüssen, Darlehen und/oder sonstigen Hilfsmaßnahmen zur Ermöglichung der Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
  • Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle etc. Die berufliche Aus- und Weiterbildung bzw. Umschulung ist somit nur eine von mehreren möglichen Maßnahmen.

Unterschied zu Aus- und Weiterbildung

Die Abgrenzung der Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer beruflichen Rehabilitation von der „normalen“ Erwachsenenbildung ist nicht zuletzt wegen der unterschiedlichen Art und Weise der Finanzierung von Bedeutung.

Während die für Aus- und Weiterbildung anfallenden Kosten normalerweise selbst zu tragen sind und maximal Bildungsförderungen beantragt werden können, werden Kosten der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Rahmen einer Rehabilitation von Kostenträgern übernommen.

  • Antwort auf die Frage, welche Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation nun von den einzelnen KostenträgerInnen erbracht werden können, gibt die Darstellung Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation im Überblick.