FAQs: Vertretung durch AK/ISA 

Was kann die AK für mich tun?

Die AK bietet ihren Mitgliedern die Unterstützung und Vertretung durch den ISA (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen) an, damit die offenen Ansprüche so rasch als möglich geltend gemacht und als Insolvenz-Entgelt ausbezahlt werden können. 

Die Vertretung ist kostenlos!

 Was ist der ISA?

Der ISA (Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen) wurde 1997 als gemeinsamer Verein von ÖGB und Arbeiterkammern gegründet und ist seit 1999 als bevorrechteter Gläubigerschutzverband tätig.

Wie komme ich zur Vertretung durch AK/ISA?

Um für Sie tätig werden zu können, benötigen wir einige von Ihnen unterschriebene Formulare.  Wir werden eine/mehrere Betriebsversammlungen organisieren

Die Termine werden laufend auf noe.arbeiterkammer.at/insolvenz veröffentlicht und aktualisiert.

Bei der Betriebsversammlung erklärt Ihnen Ihr/e zuständige/r Insolvenzreferent:in alle weiteren Schritte und holt die für die weitere Bearbeitung notwendigen Dokumente von Ihnen ein. Bei diesem Termin können und sollen Sie Fragen stellen.

Ich habe eine Einladung zu einer „Betriebsversammlung“ erhalten – soll ich dort hingehen?

Ja, bitte nehmen Sie diesen Termin unbedingt wahr!

Werden von der AK Vorschüsse an betroffene ArbeitnehmerInnen bezahlt?

Nein, die AK kann keine Vorschüsse zahlen.

Muss ich bei den gerichtlichen Terminen im Insolvenzverfahren anwesend sein?

Nein, diese Termine nehmen wir für Sie wahr.


Kontakt

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Arbeits- und Sozialrecht 

Mo - Fr: 8 - 16 Uhr

Telefon: +43 5 7171 22000

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