Fat Cat
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8. Jänner 2024: Fat Cat Day

Bei einem Stundenlohn von 699 Euro muss ein:e Vorstandsvorsitzende:r durchschnittlich lediglich 51 Stunden arbeiten, um das Jahres-Medianeinkommen eines/einer österreichischen Beschäftigten zu erreichen: Bei einem 12-Stunden-Tag sind das genau vier volle Arbeitstage und 3 Stunden des folgenden Arbeitstages.

Da der 1. und 6. Jänner Feiertage sind und sich ein:e Vorstandsvorsitzende:r das erste Wochenende im Jahr frei nimmt (Sonntag der 7. Jänner), wird ein:e ATX-Vorstandsvorsitzende:r bei Arbeitsbeginn um 8 Uhr im Schnitt am fünften Arbeitstag, also um 11 Uhr am Montag dem 8. Jänner 2024 bereits das Medianeinkommen eines/einer österreichischen Beschäftigten verdient haben.

Fat Cat Day 2024
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ATX-Vorsitzende verdienen das 75-Fache

Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittliche Vorstandsvergütung der Vorsitzenden eines ATX-Unternehmens im Verhältnis zum Jahres-Medianeinkommen eines/einer österreichischen Beschäftigten. Durchschnittlich hat ein:e ATX-Vorstandsvorsitzende:r 2022 rund 2,7 Mio. Euro verdient. Die Vergütung liegt damit um ein 75-Faches höher als das Medianeinkommen eines/einer Beschäftigten in Österreich.

  2021 2022 21/22
Ø Vergütung ATX-Vorstandsvorsitzende 2.799.273 2.684.901 -4,10%
Medianeinkommen 34.776 35.952 3,40%
Faktor 80 75

Quelle: Vergütungsberichte und Konzernjahresabschlüsse mit Stichtagen in den Jahren 2020 bis 2023; Berechnung wurde analog zu „High Pay Centre“ durchgeführt; Medianeinkommen 2021 und 2022 laut Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

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Die „Fat Cats“ der 20 ATX-Unternehmen finden Sie hier.

Unsere Forderungen

  • Angemessene Einkommensrelation: Der Aufsichtsrat sollte eine angemessene Relation zwischen Vorstandsvergütung und Belegschaft definieren (Manager to Worker Pay Ratio). Zusätzlich zu dem Angemessenheitsfaktor sollte die Vergütungspolitik Höchstgrenzen für die individuelle Vergütung der Vorstandsmitglieder (Maximalvergütung) sowie für einzelne Vergütungsbestandteile (beispielsweise variable Vergütung) vorsehen.

  • Hin zu einer nachhaltigen Unternehmensführung: Nachhaltigkeitsaspekte müssen fester Bestandteil der Vorstandsvergütung werden: Statt einseitiger Orientierung an finanziellen Kennzahlen sind Nachhaltigkeitsleistungen des Managements – gemessen an Zielen in den Bereichen Umwelt, Soziales, Governance – verstärkt zu belohnen und als Kriterien für die kurzfristige und langfristige variable Vergütung einzubinden.

    Soziale Kriterien können sich beispielsweise auf die Sicherung von Arbeitsplätzen, die Gestaltung der Arbeitsbedingungen, die Aus- und Weiterbildung beziehen. Im Bereich Governance können etwa Bonuszahlungen an das Management an Ziele wie etwa mehr Frauen in Führungspositionen sowie ein Mindestfrauenanteil bei den Neuaufnahmen in männerdominierten Branchen gekoppelt werden. Nachhaltigkeitsziele müssen mehr Bedeutung erhalten, indem sie jeweils zu mindestens einem Drittel verpflichtend berücksichtigt werden.

  • Stärkung der Transparenz: Regelungen zur Vergütung von Vorstandsmitgliedern sollen auch der Unternehmenstransparenz dienen. Aktionär:innen, potenzielle Anleger:innen und an der Gesellschaft interessierte Akteure, wie etwa Geschäftspartner:innen des Unternehmens und sonstige Außenstehende, sollen sich ein klares und verlässliches Bild machen können.

    Eine transparente, umfassende Berichterstattung über die unterschiedlichen Bausteine der Vorstandsvergütung gehört zur Basis guter Unternehmensführung: Die einzelnen Vergütungsberichte sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet, was Klarheit, Verständlichkeit und Vergleichbarkeit beeinträchtigt. Zudem werden die Vergütungssysteme für Vorstände immer komplexer. Unerlässlich ist daher ein standardisierter und individueller Ausweis aller Vergütungsbestandteile und -kriterien (etwa bei kurz oder langfristigen Vergütungen oder auch zum Beispiel zu „sonstigen Nebenleistungen“, wie Dienstfahrzeugen, Versicherungen etc.).

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