Wegen Corona-Test fristlos entlassen

Ein Arbeiter aus dem Bezirk Amstetten ging im November 2020 zum Corona-Test, da er Symptome zeigte. Er informierte vor Arbeitsbeginn einen Kollegen per WhatsApp: „Muss heute Corona-Test machen!“

Rund eine Stunde später wurde er von seinem Arbeitgeber telefonisch kontaktiert und mit den Worten entlassen: „Das ist existenzbedrohend – Du bist fristlos entlassen!“

Am nächsten Tag, ein Freitag, erhielt er spätnachmittags sein negatives Testergebnis. „Der Monteur kündigte am Sonntag seinem Chef das Erscheinen am nächsten Tag im Betrieb an. Obwohl er zeigte, dass er arbeitsfähig, arbeitswillig und arbeitsbereit ist, wurde ihm die Arbeitsaufnahme verweigert“, berichtet AK-Bezirksstellenleiter Robert Schuster.

Also wandte sich der Arbeitnehmer an die AK-Bezirksstelle Amstetten. Da die Intervention der Arbeiterkammer per eingeschriebenem Brief nicht behoben wurde, wurde der Fall an den AK-Rechtsschutz übergeben. „Das Rechtsschutzbüro wird die Entlassung als ungerechtfertigt anfechten und die Ansprüche des Mostviertlers in Höhe von rund 4.800 Euro beim Arbeits- und Sozialgericht einklagen“, so Schuster.

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