Keine Extrawurst für deutsches Unternehmen: Im Ösiland gibt’s Weihnachtsgeld
Weihnachtsgeld? Urlaubsgeld? „Wir sind kein österreichisches Unternehmen, das gilt für uns nicht“, meinte sinngemäß ein deutsches Reisebüro mit einer Filiale am Schwechater Flughafen. Erst ein fleißiger 26-jähriger Werkstudent brachte die Sache mit der Nichtbezahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ins Rollen, als er der Arbeiterkammer davon erzählte. „Wir haben für den Niederösterreicher 2.400 Euro erkämpft“, so AK-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser.
In Österreich gilt der Kollektivvertrag
Die AK-Rechtsexpertin Dr. Andrea Münzer: „Natürlich gilt in Österreich österreichisches Recht. Dazu gehören auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das durch die Fachgewerkschaften verhandelt wird und erst dadurch in den Kollektivverträgen verankert ist. Eine Extrawurst für deutsche Unternehmen kann es hier nicht geben.“
AK-Rechtsschutz bringt 2.400 Euro für Schwechter
Der Schwechater, der das Geld dringend zur Finanzierung seines Studiums benötigt, bekam mit Hilfe der Arbeiterkammer 2.400 Euro. AK Niederösterreich Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser: „Der kostenlose Rechtsschutz der AK hat sich wieder einmal bewährt. Dadurch ist es möglich, die berechtigten Ansprüche für die ArbeitnehmerInnen durchzusetzen.“