Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Vor unliebsamen Überraschungen ist man auch im Urlaub nie gefeit. Sie buchen eine Reise, wählen ein bestimmtes Hotel aus und auf einmal verständigt Sie das Reisebüro oder der -veranstalter von einer Änderung. Sei es, dass man Ihnen eine andere Unterkunft zugewiesen hat oder es zu Preiserhöhungen gekommen ist. Welche Rechte haben Sie nun als Kunde?
Lesen Sie den, im Rahmen
der Buchungsbestätigung geschlossenen, Vertrag genau durch.
Nur so ist zu klären, ob ein kostenloser Rücktritt von der Reise
möglich ist oder Sie das Ersatzquartier akzeptieren müssen.
Hier gilt das Gleiche wie vor dem Abflug. Auch wenn man Ihnen erst am Ziel Ihrer Reise mitteilt, dass Sie in einem anderen Hotel als geplant untergebracht werden, zählt der Inhalt des Vertrages, den Sie mit dem Reisebüro abgeschlossen haben.
Erlaubte Gründe für eine Preisänderung:
Eine wesentliche Voraussetzung für eine Preiserhöhung ist in der
Zweiseitigkeit der Preisgleitklausel festgelegt (d.h., wenn
Preiserhöhungen an den Reisenden weitergegeben werden, dann müssen auch
Preissenkungen weitergegeben werden). Außerdem muss eine genaue Angabe
zur Berechnung des neuen Preises angeführt sein.
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