Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Viele Menschen buchen eine "Pauschalreise", weil ihnen dadurch längere Urlaubsvorbereitungen erspart bleiben. Meist sind solche Reiseangebote, die alles im Paket beinhalten, auch vergleichsweise recht günstig. Die Merkmale einer Pauschalreise sind, dass zwei (oder mehr) der folgenden
Dienstleistungen kombiniert und zu einem Gesamtentgelt angeboten werden:
Zusätzlich muss die Reise länger als 24 Stunden dauern oder eine Übernachtung beinhalten.
Wesentliche Grundlage und meist einzige Informationsquelle für
eine Reise ist der Katalog des Reiseveranstalters. Deshalb sind die
Grundsätze der Prospektklarheit, Prospektwahrheit und
Prospektvollständigkeit von grundlegender Bedeutung.
Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der
Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der
vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und der Reisende
hat einen Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig).
Neben diesem Anspruch kann auch ein Schadenersatzanspruch entstehen.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass den Reiseveranstalter oder einen
seiner Erfüllungsgehilfen (Hotel, Fluglinie, Hotelangestellte,...) ein
Verschulden am entstandenen Schaden trifft. Ob ein Schadenersatzanspruch
besteht, ist vom Einzelfall abhängig und muss gesondert geprüft werden.
Für berechtigte Ansprüche aus Gewährleistung und/oder Schadenersatz hat
der Reisende Anspruch auf Geldersatz. Ein Gutschein muss somit nicht
akzeptiert werden (Ausnahme: wenn es sich um ein Kulanzangebot des
Reiseveranstalters handelt).
Vorvertragliche Aufklärungspflichten treffen in der Regel das Reisebüro,
außer der Reisende bucht direkt beim Reiseveranstalter. Zu den
Aufklärungspflichten zählen Pass- und Visumerfordernisse,
gesundheitspolizeiliche Formalitäten, Versicherungen, Zoll- und
Devisenvorschriften usw.
Bucht der Reisende nur den Flug („fly only“) oder nur das Quartier, dann
handelt es sich um keine Pauschalreise. Es ist auch zu beachten, dass
unter Umständen ausländisches Recht und ein ausländischer Gerichtsstand
zur Anwendung kommen. Derartige Fälle sind gesondert zu prüfen.
Obwohl es sich bei Internetbuchungen um einen Vertragsabschluss im
Fernabsatz handelt, steht kein Rücktrittsrecht zu. Problematisch bei
Buchungen im Internet ist, dass man noch leichter Verträge mit
ausländischem Recht und mit einer ausländischen
Gerichtsstandsvereinbarung abschließt.
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