Reiseversicherung: Konsumenten können Prämien zurückfordern!
Findet eine Reise wegen Corona nicht statt, können Konsumenten/-innen bei einer Reiseversicherung zumindest jenen Teil der Prämie zurückfordern, der für die Deckung von Risiken ab Reiseantritt bezahlt wurde. Dies betrifft beispielsweise die Prämienanteile für Reisekranken- und Reisegepäckversicherungen, die aufgrund der Reiseabsage nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Prämienrückforderung, wenn die Reise nicht stattfindet
Umfassende Reiseversicherungen enthalten neben einer Stornoversicherung auch die Abdeckung von Risiken, die nur während der Reise eintreten können. So sind in diesen Reiseschutzpaketen üblicherweise auch eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise.
Bei einer wegen der Corona-Pandemie abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos. Da die Versicherung mögliche Risiken nicht mehr tragen muss, steht ihr diesbezüglich auch keine Prämie zu. Versicherungskunden/-innen können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern.
Was gilt für die Reisestorno-Versicherung?
Eine Reisestorno-Versicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann.
Auch bei der Reisestorno-Versicherung kann die Versicherung mit Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten. Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat.
Unterschiede bei den Reiseversicherern
Die Reiseversicherer behandeln dies derzeit sehr unterschiedlich. Kulante Reiseversicherer erstatten die volle Prämie zurück. Andere, nicht so kulante Reiseversicherer bieten zwar die Umbuchung der Versicherung auf eine andere Reise an, nicht jedoch die Rückerstattung der Stornoprämie. Im Streitfall müssten daher letztendlich die Gerichte entscheiden.
Achtung
Keine Prämie zurück gibt es allerdings bei einer Jahresreiseversicherung!Nützt mir eine Stornoversicherung, wenn ich die Reise wegen Corona storniere?
Üblicherweise nicht, da viele Versicherungen einen Ausschluss vorsehen, wenn der Stornierungsgrund im Zusammenhang mit einer Pandemie oder Epidemie steht.
Manche Versicherer akzeptieren aber derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund und verzichten somit auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie), sodass in diesen Fällen Versicherungsschutz gegeben sein kann. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach!
Wichtig: Die Angst, im Urlaubsland an Corona zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, stellt allerdings weiterhin kein versichertes Ereignis dar.