Die Frankfurter Tabelle
In der Frankfurter Tabelle sind Reisepreisminderungen festgelegt. So können Sie herausfinden, wie viel Sie zurückverlangen dürfen.
Kataloge oder Prospekte sind eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Reiseplanung. Reiseveranstalter haben deshalb die Pflicht, bei der Gestaltung dieser Informationen drei wesentliche Grundsätze zu beachten:
dokumentiert wird, als zugesagte Eigenschaft gilt. Der Reiseveranstalter muss daher ein realistisches Bild von der Wirklichkeit vermitteln. Da die Kataloge schon lange Zeit im Voraus erstellt werden, kann es - etwa durch Umbauarbeiten - zu Abweichungen kommen. Darüber muss der Reisende jedoch aufgeklärt werden.
Bei vielen Angeboten im Reiseprospekt ist Vorsicht angebracht. Nicht alle Abkürzungen halten nämlich, was sie versprechen. Einige "blumige" Formulierungen haben gar nur ein Ziel: einen Mangel schlicht zu verschleiern.
Im Katalog | In der Realität |
strandnah | Das sind Unterkünfte, die nicht direkt am Strand liegen. Der Begriff "nah" ist relativ. |
aufstrebender Ferienort | Deutet auf rege Bautätigkeit hin. |
gute Verkehrsanbindung/zentrale Lage | Kann auf hohe Lärmbelastung hindeuten |
neu fertiggestelltes Hotel | Möglicherweise starker Baulärm, da das Hotel und die Außenanlage noch nicht fertiggestellt sind. |
Hotel- und Katalogbeschreibungen genau durchgelesen! Achten Sie vor allem auf bestimmte Formulierungen und versuchen Sie, zwischen den Zeilen zu lesen. Bei Unklarheiten nachfragen und sich Zusagen schriftlich geben lassen. Alle Reiseunterlagen gut aufheben und im Anlassfall Beweise sichern (Fotos etc.)
Für die im Katalog oder Prospekt zugesagten Leistungen muss der Reiseveranstalter auch einstehen. Wenn Leistungen nicht in der vereinbarten Form erbracht werden, liegt ein Mangel vor und es besteht für den Urlauber Anspruch auf Gewährleistung (verschuldensunabhängig).
In einem solchen Fall sollte der Reisende in erster Linie gleich am Urlaubsort die Verbesserung des Mangels verlangen. Gelingt dies nicht, dann ist es wichtig, dass der Reisende die Beweise sichert (Fotos oder Videos). Außerdem sollte man eine schriftlich Bestätigung der Reiseleitung verlangen, dass man die Mängel gerügt hat. Wenn der Reisende wieder zu Haus ist, kann er eine Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen.
© 2023 AK Niederösterreich | AK-Platz 1 3100 St.Pölten, +43 5 7171