Lebensmittel mit Gütesiegel
Das AMA-Gütesiegel und das BIO-Gütezeichen sind derzeit die beiden einzigen staatlich anerkannten Lebensmittel-Gütesiegel.
Die Mindesthaltbarkeit (MHD, "mindestens haltbar bis...") gibt den Zeitpunkt an, bis zu dem das ungeöffnete Lebensmittel bei richtiger Lagerung seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch und Nährstoffgehalt behält.
Abgelaufen bedeutet nicht immer verdorben
Produkte, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, sind nicht automatisch verdorben und dürfen auch noch verkauft werden. Der Verbraucher muss aber deutlich auf die abgelaufene Frist aufmerksam gemacht werden.
Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums büßt das Produkt allmählich seinen besonderen Eigenschaften, wie beispielsweise sensorische Qualitäten, ein. Joghurt wird zum Beispiel immer säuerlicher. Damit ist das Produkt aber noch nicht automatisch verdorben. Gerade pures Joghurt kann noch deutlich nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums genießbar sein, wohingegen Joghurt mit Fruchtzubereitung schneller verdirbt.
Verbrauchsdatum unbedingt beachten
Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum ("zu verbrauchen bis..."), dieses ist vor allem an leicht verderblichen Waren wie Räucherlachs oder Geflügelfleisch angebracht.
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