Soziales Bau- und Wohngeld
Eine Fördermaßnahme der AK Niederösterreich für AlleinerzieherInnen
Das
Soziale Bau- und Wohngeld ist eine Fördermaßnahme der AK Niederösterreich für
AlleinerzieherInnen. Gefördert werden notwendige Instandsetzungs- und
Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich. Anträge können in der jeweils zuständigen Bezirksstelle der AK Niederösterreich
gestellt werden.
Wer hat Anspruch auf das Bau- und Wohngeld der AK Niederösterreich?
- AlleinerzieherInnen mit Kind(ern) im gemeinsamen Haushalt (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. solange Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben ist).
- Aktuelle Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich (Stichtag Antragstellung).
- Einkommensgrenze 1.200 Euro brutto/Monat.
- zur Anrechnung gelangen: Löhne und Gehälter sowie Überstunden, Pensionen, freiwillige Firmenrenten, Unfallrenten, Pensionen vom Bundessozialamt, Halb- und Vollwaisenrenten, Unterhaltszahlungen, Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfen, Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bzw. Vermietung/Verpachtung, Ausgedinge-Leistungen.
- Nicht zur Anrechnung gelangen: Unterhaltszahlungen für Kinder, Kinderbetreuungsgeld, Lehrlingsentschädigungen, Taggeld von Präsenz- und Zivildienern , Pflegegelder, Familienbeihilfen, Familienhilfe vom Land NÖ, Mietzins- und Wohnbeihilfen, Schüler- , Lehrlings- und Studienbeihilfen, Sozialbeihilfen und Heizkostenzuschüsse, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.
Förderhöhe:
Pro FörderwerberIn und Haushalt bis zur maximalen Förderhöhe von 400 Euro jährlich (bis zu drei Einzelanträge möglich).
Was wird gefördert?
REPARATUR- UND SANIERUNGSARBEITEN IM WOHNBEREICH
Beispiele für Förderungen:
- Reparatur/Sanierung bzw. Austausch sämtlicher Ver- und Entsorgungsleitungen samt der technischen Einrichtungen (Elektro, Gas, Wasser, Heizung inkl. jährlicher Wartung der Heizungsanlage, Kanal ).
- Generelle allgemeine Instandsetzungsarbeiten (Neuanstrich, Fussböden, Gehbeläge).
- Austausch der Fenster und Außentüren, Fenstersanierung.
- Mauertrockenlegung mittels mechanischer und chemischer Systeme.
- Behindertengerechte Maßnahmen für besondere Wohnbedürfnisse.
- Wärmeschutz (oberste Geschoßdecke, Fußböden bei nicht unterkellerten erdberührten Böden, Kellerdecke, Dachschräge bei bestehenden Dachgeschoßausbauten, Fassade und Gebäudesockeldämmung, Anbringen außenseitiger Rollladen - keine Innenjalousien).
- Dachsanierung (Dachdecker-, Zimmerer und Spenglerarbeiten).
- Kaminsanierung/Kaminanpassungen bei Änderung der Feuerstätte.
- Erhöhung des Einbruchschutzes durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen (Einbruchhemmende Wohnungseingangstüren, Alarmanlagen etc.).
Anschaffung von Gütern, die im Zusammenhang mit Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen im Wohnbereich (wie o. a.) notwendig sind.
- Weiters Installationsgeräte, welche der Wärme- bzw. Warmwassererzeugung dienen (z.B. Heizung, Gastherme, Warmwasserboiler etc.) sowie Sanitäranlagen.
- Nicht gefördert werden: mobile Geräte, Werkzeuge und Elektrogeräte wie Herd, Kühlschrank, Heizstrahler, Waschmaschine etc.).
- Sanierungsmaßnahmen/Anschaffung von o. a. Gütern dürfen nicht länger als sechs Monate zurückliegen (Datum der Originalrechnung). Rechnungshöhe mindestens 70 Euro.
Welche Belege bzw. Nachweise sind erforderlich?
- Bestätigung der Gemeinde über die am Wohnsitz aktuell gemeldeten Personen (Formular „Meldebestätigung“).
- Bestätigung über den Bezug der Familienbeihilfe.
- Lohn-/Gehaltsbelege, Benachrichtigungen von AMS bzw. GKK über Arbeitslosengeld/Krankengeld, etc. der letzten drei Monate.
- Einkommenssteuerbescheide des letzten Jahres.
- Mit Namen und Adresse versehene Originalrechnung(en) bzw. Bestätigung der Adresse, wo die Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden (Formular „Firmenbestätigung“).
Wie kann das Bau- und Wohngeld der AK Niederösterreich beantragt werden?
Die Antragsformulare sind bei allen AK Niederösterreich-Bezirksstellen
erhältlich oder als Download verfügbar (siehe Downloads). Das
ausgefüllte Antragsformular inkl. Belege können Sie bei Ihrer nächstgelegenen AK Niederösterreich-Bezirksstelle persönlich abgeben.