Schlechte Noten
LehrerInnen müssen gegen Ende des 1. und 2. Semesters darauf hinweisen, dass ein Kind derzeit mit „Nicht Genügend“ zu beurteilen wäre. Dieses Frühwarnsystem soll sicherstellen, dass die Erziehungsberechtigten rechtzeitig von einem drohenden negativen Abschluss ihres Kindes erfahren. Was soll jetzt geschehen?
Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrern
- Ein Beratungsgespräch zwischen Eltern und Lehrer ist im Gesetz vorgesehen.
- Individuelles Förderkonzept: Damit kann der drohende Fünfer vielleicht vermieden werden. In einem individuell vereinbarten Gespräch von Eltern, LehrerIn und SchülerIn werden Lerndefizite analysiert und die Stärken und Schwächen der/s SchülerIn besprochen. Vor allem Beratung und ein Plan, wie es weitergehen soll, sollten im Vordergrund stehen. Die Terminvereinbarung kann individuell erfolgen.
Tipps fürs Frühwarngespräch
Bereiten auch Sie sich auf das Gespräch vor. Schul-, und Hausübungshefte
sollen mitgenommen werden. Erkundigen Sie sich im Gespräch auch über
die Förderkurse in der Schule.
Nach dem Gespräch sollten Sie mit Ihrem Kind über verschiedene
Möglichkeiten sprechen um den besprochenen Lernplan umzusetzen: Schafft
es Ihr Kind alleine – oder ist eine Unterstützung nötig? Vielleicht gibt
es jemanden in der näheren Umgebung, der Lernunterstützung geben
könnte.
Der Nachhilfeunterricht ist der letzte, weil sehr teure Ausweg. Wichtig sind Motivation und psychische Unterstützung.
Sie hatten kein Frühwarngespräch?
Das heißt nicht, dass Ihr Kind keinen Fünfer im Jahreszeugnis bekommen darf. Allerdings gilt: Wenn Sie nicht zum Termin kommen, muss der/die LehrerIn den Lernplan mit Ihrem Kind besprechen.
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