Pendlerpauschale auch bei Kurzarbeit
Ich bin seit Anfang dieses Jahres in Kurzarbeit und einmal die Woche im Betrieb. Wird meine Pendlerpauschale deshalb gestrichen?“
Nein, das stimmt nicht. Auch wenn Beschäftigte nicht mehr täglich zum Arbeitsplatz fahren, erhalten sie weiterhin die Pendlerpauschale. Ihnen entsteht kein finanzieller Nachteil daraus, dass sie den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, z. B. wegen Kurzarbeit, aber auch wegen Homeoffice, seltener zurücklegen.
Übrigens: Wenn Sie die Pendlerpauschale über Ihren Arbeitgeber beziehen, müssen Sie auf seine Aufforderung hin das Formular zum Pendlerrechner jedes Jahr neu an ihn übermitteln. Ansonsten könnten im Falle einer Überprüfung Steuernachzahlungen anfallen.