Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt für StaatsbürgerInnen aus Kroatien

Die folgenden Erläuterungen sind dann für Sie relevant, wenn Sie StaatsbürgerIn von Kroatien sind. Grundsätzlich benötigen Sie weiterhin eine Bewilligung, um in Österreich unselbstständig erwerbstätig zu sein.

Ab wann haben Sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt?

Spätestens am 30.6.2020 laufen die Übergangsfristen bezüglich Kroatien aus. Spätestens dann haben Sie als kroatische StaatsbürgerIn freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Ausnahmen:

Sie können bereits jetzt ohne weitere Bewilligung in Österreich arbeiten,

  • wenn Sie am 1.7.2013 oder danach zumindest einen Tag legal in Österreich unselbstständig beschäftigt waren und davor für mindestens 12 Monate zum österreichischen Arbeitsmarkt zugelassen waren.
  • wenn Sie seit 5 Jahren in Österreich niedergelassen sind und über ein regelmäßiges Einkommen verfügen.
  • wenn Sie seit 2 Jahren niedergelassen und fortgeschritten integriert sind 
  • wenn Sie Ehegatte oder Kind bis zum Alter von 21 Jahren (darüber hinaus bei Unterhaltsgewährung) von kroatischen StaatsbürgerInnen sind, der wie oben beschrieben bereits ohne Bewilligung arbeiten darf

Bestätigung des freien Arbeitsmarkt­zuganges

Das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt muss Ihnen vom AMS schriftlich bestätigt werden. Wenden Sie sich an das AMS, in dessen Sprengel Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Ihr Arbeitgeber muss diese Bestätigung in seinem Betrieb aufbewahren und sie Ihnen nach Beendigung der Beschäftigung zurück geben! Ihre Berechtigung erlischt, wenn sie das Land dauerhaft verlassen.

Wichtig

Wenn das AMS der Meinung ist, Sie hätten keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt, müssen Sie einen negativen Bescheid erhalten. Dagegen können Sie Berufung einlegen.

Wenn Sie nach den angeführten Bestimmungen keinen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt haben, benötigen Sie nach wie vor eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Ihr Befreiungsschein und Ihre Arbeitserlaubnis bleiben gültig.

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