Wenn der Chef keine Arbeit für mich hat ...

Leergefegter Gastgarten oder tote Hose im Eissalon: Wenn gerade nichts zu tun ist, schicken Chefs ihrer Mitarbeiter gerne nach Hause um Gutstunden oder Zeitausgleich zu konsumieren oder um Urlaub aufzubrauchen. Manche Arbeitnehmer bauen dabei sogar Minusstunden auf.

Geld bei Dienstfreistellung

Stimmen Sie dem Vorschlag ihres Chefs nicht zu, und schickt er Sie trotzdem nach Hause, liegt eine Dienstfreistellung vor. Diese ist natürlich vom Chef auch zu bezahlen. Wenn Sie keine Gutstunden verbrauchen wollen, kann ihr Chef darauf bestehen, dass Sie weiter arbeiten oder falls wirklich nichts zu tun ist auch nur im Betrieb anwesend bleiben.

Möchten Sie bei heißem Wetter aber auch lieber im Bad liegen als im leeren Geschäft herumstehen, steht einer Vereinbarung Gutstunden, Zeitausgleich oder Urlaub zu konsumieren, nichts entgegen. Aber Achtung: Minusstunden, die mit ihrer Zustimmung anfallen, müssen zu einem späteren Zeitpunkt auch wieder abgebaut werden!

Job verloren

Vor allem in der Tourismusbranche werden im Sommer bei länger andauernden Schlechtwetterphasen aufgrund des Gästemangels Arbeitsverhältnisse beendet. Dabei sind die laut Gesetz oder Kollektivvertrag vorgesehenen Kündigungsfristen einzuhalten, auch dann wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat. Eine Beendigung aus diesem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gibt es nur in ganz wenigen Branchen.

Hat man gar ein Dienstverhältnis für die Dauer der Saison abgeschlossen, dann sollte man sich auf eine sofortige Beendigung des Dienstverhältnisses schon gar nicht einlassen, denn dann handelt es sich in der Regel um ein befristetes Arbeitsverhältnis, das während des Laufs der Befristung einseitig gar nicht beendet werden kann.

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