Vorzeitige Aufnahme in die Volksschule
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Bei Kindern, die das sechste Lebensjahr zwischen dem 1. September und dem 31. Dezember vollenden, können die Eltern innerhalb der Einschreibungsfrist bei der Direktion um vorzeitige Aufnahme in die 1. Klasse ansuchen.
Persönliche Vorstellung in der Schule
Der/die DirektorIn verlangt zur Feststellung der Schulreife eine persönliche Vorstellung des Kindes und ein schulärztliches Gutachten. Mit Zustimmung der Eltern kann auch ein schulpsychologisches Gutachten beauftragt werden. Die Eltern müssen nach der Entscheidung unverzüglich schriftlich informiert werden. Eine Ablehnung muss begründet werden.
Berufung gegen die Entscheidung: innerhalb von 2 Wochen bei der Schule mittels eines begründeten Berufungsantrages.
Ist das vorzeitig aufgenommene Kind mit dem Lehrplan der 1. Klasse doch überfordert, können die Eltern das Kind bis 31.12. vom Unterricht abmelden bzw. muss die Schulleitung bis zum 31.12. die vorzeitige Aufnahme widerrufen.
Das Kind kann unter diesen Umständen für den Besuch der Vorschule angemeldet werden.
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