Abschluss, Rücktritt & Kündigung einer Versicherung

Keine voreiligen Vertragsabschlüsse

Um die ideale Versicherung abzuschließen, bedarf es reiflicher Überlegungen. Informieren Sie sich vorab in Ruhe über Versicherungskonditionen.

Vertragsdauer verhandeln

Wenn Sie von vornherein einen Vertrag mit kürzerer Laufzeit wünschen, sollten Sie versuchen, mit Ihrem Versicherer vor Vertragsabschluss darüber zu verhandeln. Jedenfalls sollten Sie die von Ihnen konkret gewollte Vertragsdauer schriftlich im Versicherungsantrag festhalten.

Die Kopie der Vertragserklärung muss enthalten:

  • Name und Anschrift des Sitzes sowie Rechtsform des Unternehmens (Zweigstelle)
  • das auf den Versicherungsvertrag anwendbare Recht
  • Bezeichnung und Anschrift der Aufsichtsbehörde oder Beschwerdestelle
  • Umstände, unter denen Sie den Vertragsabschluss widerrufen oder von diesem zurücktreten können
  • Laufzeit des Versicherungsvertrages
  • Prämienzahlungsweise und Prämiendauer

Versicherungsbedingungen

Darüber hinaus muss Ihnen der Versicherer die Versicherungsbedingungen aushändigen. Wenn der Antrag auf Abschluss einer Versicherung auf einem Formblatt der Versicherung unterschrieben wird, ist der Versicherungsnehmer bis zu 6 Wochen an seinen Antrag gebunden. Eine längere Frist ist nur zulässig, wenn sie im Einzelnen ausgehandelt wird.

Wenn die Polizze nicht dem Antrag entspricht

Vergleichen Sie sicherheitshalber den Inhalt der Ihnen ausgehändigten Polizze mit dem Inhalt des von Ihnen unterschriebenen Versicherungsantrages. Weicht der Polizzeninhalt vom Antragsinhalt ab, so gilt die Abweichung, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der Versicherungspolizze dieser Änderung schriftlich widersprechen. Die Versicherung muss Sie aber deutlich auf die Änderung hinweisen! Kommt der Versicherer dieser Hinweispflicht nicht nach, so gilt der Inhalt des Antrages.

Rücktritt vom Versicherungsvertrag

Vorweg gesagt: Es gibt kein generelles Rücktrittsrecht bei Versicherungsverträgen. Nur unter diesen Umständen können Sie zurücktreten

  • Rücktritt bei einem Haustürgeschäft Wenn der Vertrag nicht in den Räumen des Versicherungsunternehmens abgeschlossen wurde oder Sie den Makler bzw. Vertreter nicht selbst in Ihre Wohnung eingeladen haben, können Sie innerhalb einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung: Sie wurden über Ihr Rücktrittsrecht belehrt. Wurden Sie über das Rücktrittsrecht nicht belehrt, erlischt dieses Recht erst ein Monat nach Zusendung der Polizze.

  • Rücktritt, wenn Sie bestimmte Kopien oder Informationen nicht erhalten Wenn Ihnen bei Vertragsabschluss die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und die Kopie Ihres Versicherungsantrages nicht ausgehändigt wurden oder wenn Sie nicht über jene Punkte informiert wurden, über die Sie die Versicherung beim Antrag zu informieren hat, können Sie innerhalb von zwei Wochen zurücktreten. Voraussetzung: Sie wurden über dieses Rücktrittsrecht belehrt. Erhalten Sie nur die Polizze und nicht die AVB, erlischt Ihr Rücktrittsrecht nach einem Monat.

Vorsicht vor unüberlegter Kündigung!

Eine vorzeitige Kündigung kann unerwartete Kosten bedeuten, an die Sie zunächst vielleicht nicht gedacht haben. So müssen Sie unter Umständen Dauerrabatte, die ihnen gerade für eine lange Bindungsdauer gewährt wurden, zurückzahlen. Sie sollten daher nicht vorschnell und unüberlegt kündigen.

Rückzahlung von Dauerrabatten

Üblicherweise gewährt Ihnen der Versicherer bei Abschluss eines langjährigen Versicherungsvertrages einen Dauerrabatt in Form eines Prämiennachlasses. Dieser muss vereinbart werden.

Wenn Sie vorzeitig kündigen, kann das Versicherungsunternehmen von Ihnen den Ersatz des gewährten Dauerrabattes verlangen. In diesem Fall kann der Versicherer die Differenz zwischen der vereinbarten Prämie und der Prämie für Verträge mit einer Laufzeit, die der tatsächlich verstrichenen Laufzeit entspricht, verlangen.

Wann sind Dauerrabatt-Klauseln ungültig?

Dauerrabatt-Klauseln können aber aus verschiedenen Gründen gesetzwidrig sein. Dies ist laut einer Entscheidung des OGH vom 21.4.2010 (7Ob266/09g) zum Beispiel dann der Fall, wenn im Versicherungsvertrag für die gesamte Vertragslaufzeit eine Dauerrabattzahlung mit gleichbleibenden jährlichen Beträgen vorgesehen wird, so dass der von der Versicherung rückforderbare Betrag mit längerer Vertragsdauer steigt statt sinkt - siehe dazu die beiden Musterbriefe "Dauerrabattrückforderung – Nachverrechnung erhalten" und "Dauerrabattrückforderung – Forderung bereits bezahlt").

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