Unterhalts-Absetzbetrag
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Sie zahlen für Ihre Kinder die nicht im gleichen Haushalt leben Unterhalt. Dafür gibt es den Unterhaltsabsetzbetrag, den Sie bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen können.
Dieser ist gestaffelt nach Anzahl der Kinder, für die Sie Unterhalt leisten.
- Für das erste Kind gibt es € 25,50
- für das zweite Kind 38,20 und
- für das dritte und jedes weitere Kind € 50,90 pro Monat.
Sie erhalten ihn nur dann in voller Höhe ...
Sie erhalten den Unterhaltsabsetzbetrag nur dann in voller Höhe, wenn Sie das ganze Jahr den vollen Unterhalt bezahlt haben. Haben Sie nur teilweise den Unterhalt gezahlt erhalten Sie den Absetzbetrag auch nur für die entsprechenden Monate.
Auf Verlangen des Finanzamtes sind die Zahlungen durch schriftlichen Unterlagen zu belegen, etwa Empfangsbestätigungen des anderen Elternteils oder durch Kontoauszüge.
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