AKNÖ warnt vor unseriösem Steuerberatungsangebot
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Betriebsräte erhalten derzeit Post von der Kommunal-Controll SteuerberatungsgmbH. Diese bietet sich an, den Steuerausgleich für ArbeitnehmerInnen zu erledigen. Gegen bis zu 20 Prozent der zu erwartenden Steuergutschrift – einer völlig unüblichen Provisionsbasis. Die AKNÖ stuft das Angebot als unseriös ein und warnt davor, Vollmachten auszustellen.
Das Schreiben der Kommunal-Controll SteuerberatungsgmbH regt Betriebsräte an, Fragebögen und Vollmachten zur Unterschrift zu verteilen. „Basierend auf diesen Fragebögen wird von der Kanzlei die Steuererklärung erstellt. Der Fragebogen weist gefährliche Lücken in Zusammenhang mit den Absetzbeträgen auf, die aufgelisteten Punkte sind nicht nur unvollständig sondern zum Teil nicht korrekt. Die errechnete Steuergutschrift kann falsch sein. Die Menschen wiegen sich in Sicherheit und verzichten damit auf ein ihnen zustehendes Steuerguthaben oder kommen in die unangenehme Situation, bereits ausbezahlte falsche Gutschriften wieder zurückgeben zu müssen“, erklärt AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub.
Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen bleiben unerwähnt
Auf den Fragebögen sind Angaben zu Sonderausgaben wie Personenversicherungen und Beiträge zur Wohnraumschaffung einzutragen. „Schreibt jemand in gutem Glauben Ausgaben für eine Rechtschutz- oder Haushaltsversicherung hinein, kann das von der Kanzlei nicht auf Richtigkeit geprüft werden, weil zusätzliche Angaben fehlen. Glaubt jemand, Ausgaben für Möbel zählen zur Wohnraumschaffung, liegt er ebenfalls falsch“, zählt Holub Beispiele für vorprogrammierte Fehlinformationen auf. „Im Fragebogen bleiben die Werbungskosten und die außergewöhnlichen Belastungen gänzlich unerwähnt. Gerade hier gibt es zahlreiche Abschreibungsmöglichkeiten wie etwa Pendlerpauschale, Ausgaben für Weiterbildung oder Arbeitsmittel. Das bleibt völlig offen, die Steuergutschrift kann mit diesen Angaben gar nicht stimmen“, so Holub. Dass Eltern eines erheblich behinderten Kindes ein Pauschalbetrag von 3.144 Euro im Jahr als außergewöhnliche Belastung zusteht u. v. m., bleibt unerwähnt.
„Wir können alle nur warnen, nicht auf dieses Angebot einzugehen und die beiliegende Vollmacht nicht zu unterschreiben. Hier handelt es sich um eine Komplettvollmacht, die nur schriftlich widerrufen werden kann und die für alle zukünftigen Steuererklärungen gilt“, sagt Holub. Sie hat umgehend die Kammer der Wirtschaftstreuhänder vom Vorgehen der Kommunal-Controll SteuerberatungsgmbH in Kenntnis gesetzt. Seitens der Kammer der Wirtschaftstreuhänder teilte man mit, dass ein entsprechendes Prüfungsverfahren eingeleitet werde.
Steuerrückholaktion der AKNÖ nützen
Es ist das ganze Jahr über möglich, mit der NÖ Arbeiterkammer den Steuerausgleich zu machen – kostenlos und unbürokratisch. Vor allem in der Zeit der Steuerrückholaktion, die von Februar bis Anfang Juli läuft, werden in den Bezirksstellen Termine bis in die Abendstunden vergeben. „Die Menschen sind besser beraten, unser Service zu nutzen, als Geld für eine unseriöse Leistung auszugeben“, sagt AKNÖ-Vizepräsident Hermann Haneder.
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