Ungewollte Abbuchung
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Es gibt 2 Varianten der ungewollten Kontoabbuchung.
Einziehungsauftrag: 8 Wochen Zeit
Sie haben einen Einziehungsauftrag erteilt, aber der abgebuchte Betrag entspricht nicht der Vereinbarung oder wurde z. B. doppelt abgebucht.
Hier haben Sie acht Wochen Zeit, den Betrag von Ihrer Bank wieder rückbuchen zu lassen.
Kein Auftrag und trotzdem ist das Geld weg
Sie haben nie einen Auftrag erteilt, trotzdem bucht eine Firma z. B. einen Mitgliedsbeitrag ab.
Hier haben Sie 13 Monate Zeit, um Ihr Geld zurückholen zu lassen.
Meistens passieren solche Abbuchungen nach einem Anruf, bei dem behauptet wird, man hätte bei eine Preisausschreiben gewonnen. Man wird aufgefordert, seine Kontoverbindung anzugeben, damit der „Gewinn“ überwiesen werden kann. Was folgt, ist meist die Einziehung von „Mitgliedsbeiträgen“.
Von einem so zustande gekommenen Vertrag muss man schriftlich zurücktreten!
Tipp
Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge immer genau und geben Sie niemals am Telefon Ihre Kontoverbindung bekannt.
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