Was tun gegen unfaire Fleck?
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Ein „Nicht genügend" in einer Schularbeit ist kein Grund, mit dem Kind böse zu sein. Kommen Sie als Mutter oder Vater überdies zur festen Überzeugung, dass die Arbeit mindestens mit einem „Genügend" beurteilt hätte werden müssen, können Sie verschiedene Schritte unternehmen.
Ein Gespräch mit den Unterrichtenden
Die Lehrerin, der Lehrer wird in einem Gespräch gerne Auskunft darüber geben, weshalb sie oder er die Arbeit mit einem „Nicht genügend" beurteilt hat. Im Gespräch mit dem Lehrer, der Lehrerin können Sie auch direkt erfahren, wo die Schwächen Ihres Kindes liegen und welchen Stoff Sie mit ihm üben sollten. Haben Sie aber das Gefühl, keine zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben, oder ist die Lehrerin, der Lehrer nicht bereit, das Kind zu unterstützen, sollten Sie etwas unternehmen.
Beschwerde gegen die Note einlegen
Sie können beim Bezirksschulrat bzw. Landesschulrat für NÖ eine Notenbeschwerde einlegen. Wenn die Schulbehörde die Beschwerde überprüft, wird die negativ benotete Arbeit nochmals von einem unabhängigen Experten begutachtet.
Erfolgreich werden Sie mit Ihrer Notenbeschwerde auf jeden Fall sein, wenn gegen die Bestimmungen der Leistungsbeurteilungsverordnung verstoßen wurde.
- die bei einer Schularbeit zu prüfenden Lehrstoffgebiete nicht mindestens eine Woche vor der Schularbeit den SchülerInnen bekannt gegeben wurden (bei Schularbeiten in den Sprachen gilt das nur, wenn für sie besondere Arbeitsformen oder besondere Stoffkenntnisse nötig sind)
- der in den letzten beiden Unterrichtsstunden behandelte neue Stoff Gegenstand der Schularbeit ist
- an einem Schultag mehr als eine Schularbeit oder in einer Woche mehr als zwei Schularbeiten Schularbeiten stattfinden (in berufsbildenden Schulen: drei). Grundsätzlich müssen Sie freilich davon ausgehen, dass LehrerInnen normalerweise wissen, welche Beurteilungen zu treffen sind.
War die Beurteilung falsch, wird die Note geändert
Entscheidet die Schulbehörde allerdings, dass der „Fleck“ gerecht war, bleibt die Note. Dann haben Sie keine Möglichkeit mehr, eine Änderung der Schularbeitsnote herbeizuführen.
Falls Sie spezielle schulrechtliche Fragen haben, wenden Sie sich an den Landesschulrat für Niederösterreich oder das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.
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