Wenn's nicht passt, einfach zurückgeben?

Ein Recht auf Umtausch gibt es nicht

Kleidungsstücke, die doch nicht ganz passen oder Geschenke, die nicht gefallen: Manchmal möchte man eben das eine oder andere wieder umtauschen. Ist das wirklich so einfach?

Allerdings sind die Geschäfte nicht verpflichtet, die Ware umzutauschen.

Es gibt kein gesetzliches Umtauschrecht. Ein Umtauschrecht muss daher mit dem Händler oder Geschäft ausdrücklich vereinbart werden.

Umtauschfrist auf Rechnung

Idealerweise lässt du beim Einkauf gleich auf der Rechnung oder dem Kassabon eine Bestätigung mit Umtauschfrist vermerken.

Manche Händler würden einen Umtausch von sich aus einräumen, Umtauschzusagen sind da schon vorgedruckt. Das ist jedoch ein reines Entgegenkommen der Händler.

"Geld zurück" muss nicht sein

Umtausch bedeutet nicht automatisch, dass du für die zurückgegebene Ware Geld zurück bekommst. Sondern du kannst oft nur eine andere Ware wählen. Findest du nichts Passendes, musst du dich mit einem Gutschein zufrieden geben.

Kaputte Produkte: Reparatur oder neu

Ist ein Produkt defekt, wie z.B. ein neu gekaufter DVD Player, der einfach nicht laufen will, dann bist du als KonsumentIn nicht auf Umtauschen aus Gefälligkeit angewiesen.

Dann gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Bewegliche Waren muss der Händler bis zu zwei Jahren nach dem Kauf kostenlos reparieren oder austauschen.

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