Umschulung als Werbungskosten
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Werbungskosten sind unter anderem Aufwendungen für eine Ausbildung oder für Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen.
Sie dienen dazu, im jeweils ausgeübten Beruf am Laufenden zu bleiben, indem die jeweiligen Kenntnisse und Fähigkeiten verbessert werden.
Vom Tischler zum Altenpfleger
Ab dem Jahr 2003 können in der Arbeitnehmerveranlagung im Rahmen der Werbungskosten erstmals auch Aufwendungen für Umschulungen abgesetzt werden. Die Umschulung muss so umfassend sein, dass sie einen Einstieg in ein neues Berufsfeld ermöglicht, beispielsweise vom Tischler zum Altenpfleger. Dachdecker macht die HTL für Elektrotechnik.
Vorausgesetzt sind also berufsspezifische Bildungsmaßnahmen, die die Ausübung eines neuen Berufes ermöglichen. Der Begriff Umschulung setzt eine bestehende berufliche Tätigkeit voraus.
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