Überstundenarbeit

Vorneweg: Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider sehr, sehr viele Ausnahmen. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen:

zum Seitenanfang

Was sind Überstunden?

Von Überstunden spricht man, wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden arbeiten.

zum Seitenanfang

Bezahlung oder Zeitausgleich?

Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt. Nur wenn Sie etwas anderes vereinbart haben, bekommen Sie Freizeit (Zeitausgleich) statt Geld. Möglich ist auch eine Kombination: Dann kann z. B. die Grundstunde bezahlt werden und für den Zuschlag bekommen Sie Zeitausgleich.

Die Vereinbarung, ob Geld oder Freizeit, kann schriftlich oder mündlich fixiert sein. Oder „schlüssig“, durch die gelebte Praxis: Wenn Sie z.B. ein Jahr lang Zeitausgleich für Ihre Überstunden bekommen haben, können Sie nicht plötzlich eine Bezahlung verlangen, sondern müssen das zuvor mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen.

zum Seitenanfang

Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?

Sie bekommen mindestens einen Zuschlag von 50 Prozent für jede geleistete Überstunde. Haben Sie Zeitausgleich vereinbart, bekommem Sie für eine Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich.

In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit höhere Zuschläge vorgesehen.

Die Vereinbarung, Überstunden im Verhältnis 1:1 abzugelten, ist verboten! Haben Sie eine derartige Vereinbarung geschlossen, muss der Arbeitgeber trotzdem den Überstundenzuschlag bezahlen bzw. mehr Zeitausgleich geben.

zum Seitenanfang

Grenzen für Überstunden

Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 5 Überstunden wöchentlich zulässig. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz 5 weitere Überstunden wöchentlich (insgesamt also 10 Überstunden wöchentlich), diese jedoch nur in einem jährlichen Höchstausmaß von 60 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden (inkl. Überstunden) nicht überschreiten.

Kollektivverträge können ein noch höheres Ausmaß an Überstunden vorsehen; darüber hinaus können zusätzliche Überstunden durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden.

zum Seitenanfang

Überstunden oder Gleitzeitguthaben?

Haben Sie Gleitzeit vereinbart und ein Gleitzeitguthaben, bekommen Sie dafür im aufrechten Arbeitsverhältnis keine Zuschläge, weil Gleitstunden keine Überstunden sind sondern Normalarbeitszeit.

zum Seitenanfang

Überstundenpauschale

Eine Überstundenpauschale soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Wenn Sie im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben als die Pauschale abdeckt, muss es dafür extra Geld oder Freizeit geben. Wenn Sie aber im Durchschnitt weniger Überstunden leisten, darf deshalb die Überstundenpauschale nicht gekürzt werden. Denn: Die Überstundenpauschale ist ein Bestandteil des Entgelts. Sie darf vom Arbeitgeber nicht einseitig gekürzt oder aufgehoben werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.

zum Seitenanfang

Nein sagen zu Überstunden?

Wenn Sie wichtige Gründe haben, z.B. Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin, müssen Sie keine Überstunden machen. Ihre Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma.

zum Seitenanfang

Tipp: Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!

Nur so können Sie kontrollieren, ob Ihre Überstunden korrekt bezahlt werden. Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist im Ernstfall ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK AK-Zeitspeicher entwickelt, der allen ArbeitnehmerInnen kostenlos zur Verfügung steht.

Der benötiget Flash-Player ist nicht vorhanden, nicht richtig installiert bzw. konfiguriert.
Mit dem Adobe Flash Player können Sie Flash-Elemente wie Videos, Audio-Streams, Spiele oder animierte Grafiken im Browser anzeigen und abspielen lassen.
Hier können Sie den aktuellen Flash-Player downloaden.
  • Drucken Weiterleiten | Mehr

Anfrage zum Artikel

*
*
*
*
*
*
*
*
*

8 + 7 =
*

Anfrage zum Artikel



Danke - Ihre Anfrage wurde weitergeleitet.