Überstundenarbeit
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Vorneweg: Bei Überstunden gibt es ein paar Regeln – und leider sehr, sehr viele Ausnahmen. Hier die gängigsten Definitionen und Regelungen:
- Was sind Überstunden?
- Bezahlung oder Zeitausgleich?
- Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?
- Grenzen für Überstunden
- Überstunden oder Gleitzeitguthaben?
- Überstunden-Pauschale
- Nein sagen zu Überstunden?
- Tipp: Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!
Was sind Überstunden?
Von Überstunden spricht man, wenn Sie mehr als die gesetzlich zulässige wöchentliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder die tägliche Normalarbeitszeit von 8 Stunden arbeiten.
Achtung!
Die 40 bzw. 8 Stunden Normalarbeitszeit können im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten anders verteilt oder verlängert werden.
Bezahlung oder Zeitausgleich?
Die Grundregel lautet: Überstunden werden bezahlt. Nur wenn Sie etwas anderes vereinbart haben, bekommen Sie Freizeit (Zeitausgleich) statt Geld. Möglich ist auch eine Kombination: Dann kann z. B. die Grundstunde bezahlt werden und für den Zuschlag bekommen Sie Zeitausgleich.
Die Vereinbarung, ob Geld oder Freizeit, kann schriftlich oder mündlich fixiert sein. Oder „schlüssig“, durch die gelebte Praxis: Wenn Sie z.B. ein Jahr lang Zeitausgleich für Ihre Überstunden bekommen haben, können Sie nicht plötzlich eine Bezahlung verlangen, sondern müssen das zuvor mit Ihrem Arbeitgeber ausmachen.
Achtung!
Wenn Sie einen Anspruch auf Abgeltung von Überstunden haben (egal ob in Geld oder in Freizeit), achten Sie auf Verfallsfristen! Diese können im Dienstvertrag oder Kollektivvertrag geregelt sein. Machen Sie daher offene Überstunden rasch schriftlich geltend, sonst droht der Verlust Ihrer Ansprüche!
Wie viel bekomme ich für eine Überstunde?
Sie bekommen mindestens einen Zuschlag von 50 Prozent für jede geleistete Überstunde. Haben Sie Zeitausgleich vereinbart, bekommem Sie für eine Überstunde 1,5 Stunden Zeitausgleich.
In vielen Kollektivverträgen sind für Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit höhere Zuschläge vorgesehen.
Die Vereinbarung, Überstunden im Verhältnis 1:1 abzugelten, ist verboten! Haben Sie eine derartige Vereinbarung geschlossen, muss der Arbeitgeber trotzdem den Überstundenzuschlag bezahlen bzw. mehr Zeitausgleich geben.
Tipp
Sie können vorenthaltene Zuschläge nachfordern – vorausgesetzt, Ihre Forderung ist noch nicht verfallen oder verjährt.
Grenzen für Überstunden
Bei erhöhtem Arbeitsbedarf sind 5 Überstunden wöchentlich zulässig. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz 5 weitere Überstunden wöchentlich (insgesamt also 10 Überstunden wöchentlich), diese jedoch nur in einem jährlichen Höchstausmaß von 60 Stunden. Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden (inkl. Überstunden) nicht überschreiten.
Kollektivverträge können ein noch höheres Ausmaß an Überstunden vorsehen; darüber hinaus können zusätzliche Überstunden durch Betriebsvereinbarung zugelassen werden.
Tipp
Welche Regelungen gelten für mich? - Im Zweifelsfall berät Sie Ihr Betriebsrat, Ihre Fachgewerkschaft oder die Arbeiterkammer.
Überstunden oder Gleitzeitguthaben?
Haben Sie Gleitzeit vereinbart und ein Gleitzeitguthaben, bekommen Sie dafür im aufrechten Arbeitsverhältnis keine Zuschläge, weil Gleitstunden keine Überstunden sind sondern Normalarbeitszeit.
zum SeitenanfangÜberstundenpauschale
Eine Überstundenpauschale soll die durchschnittlich anfallenden Überstunden abdecken. Wenn Sie im Durchschnitt eines längeren Zeitraumes (im Zweifel innerhalb eines Jahres) mehr Überstunden geleistet haben als die Pauschale abdeckt, muss es dafür extra Geld oder Freizeit geben. Wenn Sie aber im Durchschnitt weniger Überstunden leisten, darf deshalb die Überstundenpauschale nicht gekürzt werden. Denn: Die Überstundenpauschale ist ein Bestandteil des Entgelts. Sie darf vom Arbeitgeber nicht einseitig gekürzt oder aufgehoben werden, wenn nichts anderes vereinbart ist.
zum SeitenanfangNein sagen zu Überstunden?
Wenn Sie wichtige Gründe haben, z.B. Kinderbetreuung oder einen dringenden Arzttermin, müssen Sie keine Überstunden machen. Ihre Gründe müssen schwerer wiegen als die Interessen der Firma.
Tipp
Erkundigen Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Betriebsrat, Ihrer Fachgewerkschaft oder Arbeiterkammer, ob ein Nein zulässig ist.
Tipp: Dokumentieren Sie Arbeitszeit und Pausen genau!
Nur so können Sie kontrollieren, ob Ihre Überstunden korrekt bezahlt werden. Eine Arbeitszeitaufzeichnung ist im Ernstfall ein Beweismittel vor Gericht. Damit es mit der Zeitaufzeichnung leichter geht, hat die AK
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