Abschaffung der Studiengebühren

Im September 2008 wurden die Studiengebühren weitgehend abgeschafft. Doch diese Änderung gilt nicht für alle Studierenden.

  • Studierende mit österreichischer Staatsbürgerschaft sowie andere EU-BürgerInnen müssen im Regelfall seit dem Sommersemester 2009 keine Studienbeiträge mehr zahlen.

  • Die Neuregelung betrifft Universitäten und Pädagogische Hochschulen. Für die Fachhochschulen erfolgte keine rechtsverbindliche Änderung, sondern nur eine Willensbekundung, auch an diesen Einrichtungen die Gebühren abzuschaffen.

  • Weiterhin eine Studiengebühr in der Höhe von € 363,36/Semester müssen künftig Langzeitstudierende zahlen. Es gibt jedoch zwei Toleranzsemester pro Studienabschnitt. Außerdem sind bei Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Kinderbetreuung und nachgewiesener Berufstätigkeit Befreiungen vorgesehen.

  • Berufstätige müssen bei längerer Studienzeit dann keine Gebühr zahlen, wenn sie im vorangegangenen Kalenderjahr einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind, bei der sie zumindest ein Einkommen in der Höhe der Geringfügigkeitsgrenze erzielt haben.

  • Drittstaatsangehörige zahlen nur mehr die "einfache" Gebühr von € 363,36 (bisher € 726,72/Semester).

Für Fragen zu Studiengebühren sowie Gebührenbefreiung wenden Sie sich am besten an Ihre Hochschule.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Wissenschaftsministeriums (Telefonnummer: 01-53120/0) oder bei der Österreichischen Hochschülerschaft (Telefonnummer: 01 3108880/0).

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