Studienbeihilfe

Der Josef-Hesoun-Fonds der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich unterstützt SchülerInnen ab der 10. Schulstufe und StudentInnen, wenn zumindest ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ein AKNÖumlagepflichtiges
Dienstverhältnis hat.

Was wird gefördert?

Der Besuch folgender Bildungseinrichtungen:

  • Allgemeinbildender bzw. berufsbildender mittlerer und höherer Schulen (z.B.: AHS, HTL, HASCH, HAK, HBLA, Kollegs etc.)

  • Krankenpflegeschulen und ähnlicher Lehranstalten sowie diverser Fachschulen

  • Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Berufspädagogische Lehranstalten

Wer wird gefördert?

SchülerInnen und StudentInnen ab der 10. Schulstufe, wenn zumindest ein Elternteil ein AKNÖ-umlagepflichtiges Dienstverhältnis hat beziehungsweise unmittelbar vor der Pensionierung, vor einer Arbeitslosigkeit oder vor dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug hatte oder in Niederösterreich geringfügig beschäftigt ist.

Voraussetzungen:

Das Familieneinkommen darf eine gewisse Höhe (siehe Einkommensgrenzen) nicht überschreiten und für den/die AntragsstellerIn wird Familienbeihilfe bezogen bzw. ihm/ihr gegenüber besteht Unterhaltspflicht.

Einreichfrist:

Bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle.

Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.

Benötigte Unterlagen (dem Ansuchen beizulegen):

  • Inskriptionsbestätigung bzw. Bestätigung über den Schulbesuch
  • Einkommensnachweise der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten(Lohnzettel, Einheitswertbescheid, Pensionsbezug, Kinderbetreuungsgeld-Bezug, AMS-Bezug u. a. mehr)
  • Gegebenenfalls Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe sowie Unterhaltsleistungen (Alimente) und Waisenrenten
  • Bescheide über staatliche Schüler- und Studienbeihilfen
Einkommengrenzen:

  • 1 Erwachsener max. 1.000 € netto monatlich
  • 1 Erwachsener + 1 Kind max. 1.125 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 2 Kinder max. 1.265 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 3 Kinder max. 1.415 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 1 Erwachsener + 4 Kinder max. 1.565 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

  • 2 Erwachsene max. 1.200 € netto monatlich
  • 2 Erwachsene + 1 Kind max. 1.325 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 2 Kinder max. 1.465 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 3 Kinder max. 1.615 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 4 Kinder max. 1.765 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
  • 2 Erwachsene + 5 Kinder max. 1.915 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)

Höhe der Förderung:

182 Euro für SchülerInnen und 255 Euro für StudentInnen für jeweils ein Schul- bzw. Studienjahr.

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