Studienbeihilfe
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Der Josef-Hesoun-Fonds der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich unterstützt SchülerInnen ab der 10. Schulstufe und StudentInnen, wenn zumindest ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ein AKNÖumlagepflichtiges
Dienstverhältnis hat.
Was wird gefördert?
Der Besuch folgender Bildungseinrichtungen:
- Allgemeinbildender bzw. berufsbildender mittlerer und höherer Schulen (z.B.: AHS, HTL, HASCH, HAK, HBLA, Kollegs etc.)
- Krankenpflegeschulen und ähnlicher Lehranstalten sowie diverser Fachschulen
- Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Berufspädagogische Lehranstalten
Wer wird gefördert?
SchülerInnen und StudentInnen ab der 10. Schulstufe, wenn zumindest ein Elternteil ein AKNÖ-umlagepflichtiges Dienstverhältnis hat beziehungsweise unmittelbar vor der Pensionierung, vor einer Arbeitslosigkeit oder vor dem Kinderbetreuungsgeld-Bezug hatte oder in Niederösterreich geringfügig beschäftigt ist.
Voraussetzungen:
Das Familieneinkommen darf eine gewisse Höhe (siehe Einkommensgrenzen) nicht überschreiten und für den/die AntragsstellerIn wird Familienbeihilfe bezogen bzw. ihm/ihr gegenüber besteht Unterhaltspflicht.
Einreichfrist:
Bis spätestens 30. November des laufenden Schuljahres in der zuständigen AKNÖ-Bezirksstelle.
Eine rückwirkende Gewährung der Beihilfe ist nicht möglich.
- Inskriptionsbestätigung bzw. Bestätigung über den Schulbesuch
- Einkommensnachweise der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten(Lohnzettel, Einheitswertbescheid, Pensionsbezug, Kinderbetreuungsgeld-Bezug, AMS-Bezug u. a. mehr)
- Gegebenenfalls Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe sowie Unterhaltsleistungen (Alimente) und Waisenrenten
- Bescheide über staatliche Schüler- und Studienbeihilfen
- 1 Erwachsener max. 1.000 € netto monatlich
- 1 Erwachsener + 1 Kind max. 1.125 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 1 Erwachsener + 2 Kinder max. 1.265 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 1 Erwachsener + 3 Kinder max. 1.415 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 1 Erwachsener + 4 Kinder max. 1.565 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 2 Erwachsene max. 1.200 € netto monatlich
- 2 Erwachsene + 1 Kind max. 1.325 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 2 Erwachsene + 2 Kinder max. 1.465 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 2 Erwachsene + 3 Kinder max. 1.615 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 2 Erwachsene + 4 Kinder max. 1.765 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
- 2 Erwachsene + 5 Kinder max. 1.915 € netto monatlich (ohne Familienbeihilfe)
Höhe der Förderung:
182 Euro für SchülerInnen und 255 Euro für StudentInnen für jeweils ein Schul- bzw. Studienjahr.
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Kontakt & Beratung
AKNÖ Zentrale
Windmühlgasse 28
A-1060 Wien
Tel: 05 7171
Arbeitsrecht: 05 7171 - 1717
Konsument: 05 7171 - 1616
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