Satte Gewinne auf Kosten der ArbeitnehmerInnen
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Seit 2003 gibt es das Modell der „Abfertigung neu“. Mit großen Gewinnversprechen wurde vielen ArbeitnehmerInnen der Umstieg ins neue System schmackhaft gemacht. Fast 9 Jahre danach haben lediglich die Kassen selbst Grund zur Freude.
Gemeinsam mit der Wiener Arbeiterkammer und der GPA-djp arbeitete die AKNÖ eine Studie über die Entwicklung der Vorsorgekassen aus (die gesamte Studie finden Sie als Download in der Infobox). Das Ergebnis ist, zumindest für die ArbeitnehmerInnen, ernüchternd.
So belaufen sich die durchschnittlichen Gewinnerträge der zehn bestehenden Abfertigungskassen im untersuchten Zeitraum (2003-2010) auf 303,3 Millionen Euro. Die Verwaltungskosten, die den Veranlagungsgemeinschaften in Abzug gebracht werden, summierten sich jedoch auf 164,36 Mio.€. Das heißt, dass fast 54 Prozent der Erträge nicht bei den Anwartschaftsberechtigten ankommt, sondern der vermeintlichen Deckung der Kosten dient. Vermeintlich deshalb, weil diese entschieden zu hoch eingestuft sind. Oder anders ausgedrückt: Die Kassen kassieren für den Verwaltungsaufwand viel mehr, als dieser tatsächlich kostet. Letztendlich ein mehr als „nettes“ Zubrot für die. Denn laut Studie belief sich alleine die Eigenkapitalrendite pro Abfertigungskasse auf durchschnittlich 21 Prozent. 50 Prozent dieser Gewinne wurden an die EigentümerInnen ausgeschüttet.
Zum Vergleich die für die Arbeitnehmerinnen entscheidende Performance im Jahr 2010: Der Veranlagungserfolg, also die Rendite, betrug laut Kontrollbank durchschnittlich 2,58% (2009 3,65%). Weit weg von den ursprünglichen Versprechungen anlässlich der Einführung des Systems, wo 6% kalkuliert wurden. Ein Ziel, das aufgrund der bisher vorliegenden Veranlagungsergebnisse aber auch langfristig nicht zu erreichen sein wird - bei derzeit geltender Rechtslage zum klaren Nachteil der ArbeitnehmerInnen.
- Die Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen, um eine kostengünstige Administration der „Abfertigung neu“ zu ermöglichen. Durch gesetzliche Bestimmungen soll sichergestellt werden, dass künftig anwartschaftsberechtigten Arbeitnehmerinnen mehr von den Gewinnen profitieren.
- Die Herabsetzung der gesetzlichen Obergrenze für die Verrechnung von Verwaltungskosten durch die Abfertigungskassen. Konkret: Die höchsten gesetzlich zulässigen Vermögensverwaltungskosten müssen von derzeit 0,8% auf 0,5% herabgesetzt werden.
- Mehr verpflichtende Transparenz bei den Kosten der eingesetzten Veranlagungen.
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