Wohnungsrenovierung absetzen
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Ausgaben für Wohnraumsanierung sind steuerlich absetzbar egal ob man sie bar zahlt oder über Kredit finanziert. Ein paar Dinge sind dabei allerdings zu beachten.
Nur durch befugte Unternehmer erfolgte Arbeiten ...
Die Arbeiten müssen durch einen befugten Unternehmer erfolgen. Kauft man sich nur das Material und richtet die Wohnung her, so ist das nicht absetzbar.
Weiters muss die Renovierung durch den Mieter selbst erfolgen. Werden zB im Haus die Fenster ausgetauscht und der Vermieter berechnet nun den Sanierungsaufwand mit der Miete so kann man das nicht absetzen.
Neue Fenster, Heizung, Sicherheitstüre
Es muss sich außerdem um „umfassendere" Sanierungs-maßnahmen handeln, wie zB Einbau neuer Fenster, Heizung, Sicherheitstüre, Austausch der Gas-, Wasser oder Elektroinstallationen usw.
Wird die Wohnung nur neu ausgemalt oder tapeziert - also laufende Wartungsarbeiten - sowie neue Möbel sind steuerlich nicht absetzbar.
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