Sprachkurse absetzen
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Wenn Sie die Sprache für die Ausübung Ihres Berufes brauchen, dann sind die Kosten für einen Sprachkurs jedenfalls absetzbar.
Wenn Sie die Sprache im Job brauchen ...
Keine Probleme gibt es, wenn es sich um berufsspezifische Sprachkurse (zB Englisch für Informatiker) handelt.
Machen Sie einen Sprachkurs allgemeiner Natur, ist dieser nur dann absetzbar, wenn Sie die Sprache bei Ihrer Tätigkeit zumindest fallweise brauchen (z.B. Grundkenntnisse als Kellnerin, Sekretärin, Verkäuferin, Telefonistin).
Welche Kosten kann ich geltend machen?
Abzugsfähig sind natürlich die Kursgebühren, die Kursunterlagen, Prüfungsgebühren, Kopierkosten, aber auch die Fahrtkosten zum Kursort, also alle Ausgaben, die in Zusammenhang mit dem Sprachkurs anfallen.
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