Was sich 2011 ändert

„Hacklerregelung“, Behindertengleichstellungsgesetz, Invaliditätspension

Im Jahr 2011 stehen zahlreiche Änderungen im Sozialrecht bevor. Der Großteil ist auf das Sparpaket der Bundesregierung zurückzuführen. Das betrifft behinderte ArbeitnehmerInnen genauso wie Menschen mit besonders langer Berufstätigkeit oder solche, die nach einer Erkrankung oder einem Unfall ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Daneben wird der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten deutlich teurer.

Der Zugang zum Pflegegeld wird mit Jahresbeginn erschwert. Für Stufe 1 sind künftig 60 Stunden pro Monat Pflegebedarf statt wie bisher 50 und für 2 nunmehr 85 statt 75 Stunden nötig. Gute Nachrichten gibt es für BezieherInnen der Pflegegeldstufe 6. Das wird von 1.242 Euro auf 1.260 erhöht.

Behinderte ArbeitnehmerInnen könnten die Änderungen im Sozialrecht rasch spüren. Treten so genannte begünstigt Behinderte ab dem 1.1. eine neue Stelle an, fallen sie erst nach vier Jahren unter den Kündigungsschutz. Bisher war das schon nach dem ersten halben Jahr der Fall. Ausgenommen sind Menschen, die aufgrund eines Arbeitsunfalls behindert sind oder, wenn sie innerhalb eines Konzerns den Arbeitsplatz wechseln. Gleichzeitig bekommen Behindertenvertrauenspersonen mehr Rechte, etwa haben sie Anspruch auf mehr Information durch BetriebsinhaberInnen.

Unfallversicherung bei Beschäftigungstherapie

Eine Verbesserung gibt es für Menschen, die in anerkannten Einrichtungen der Beschäftigungstherapie (Geschützte Werkstätten) tätig sind: Sie werden in die gesetzliche Unfallversicherung aufgenommen.

Invaliditätspension nur nach Antrag auf Rehabilitation

Ab 1. Jänner 2011 gelten strengere Bestimmungen bei Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension.Ein Antrag auf Pension ist gleichzeitig auch ein Antrag auf berufliche oder medizinische Rehabilitation. Erst wenn diese nicht möglich oder zielführend scheint, besteht Anspruch auf eine derartige Pension. Grundsätzlich wird von jedem/jeder Betroffenen verlangt, zu Nach- oder Umschulungen bereit zu sein.

Schul- und Studienzeiten deutlich teurer

Deutlich teurer wird der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten. Ein Monat kostet jetzt pauschal 975,60 Euro, das ist teilweise eine Verdreifachung der Kosten, wie die AKNÖ bereits berichtete. Für die Langzeitversichertenregelung, vulgo Hacklerpension, können Schul- bzw. Studienzeiten überhaupt nicht mehr nachgekauft werden.

„Hacklerregelung“ läuft aus

Am 1. Jänner tritt auch jenes Budgetbegleitgesetz in Kraft, das den Zugang zur Hacklerregelung deutlich erschwert. Alle, die nach dem 1.1. 1954 geboren wurden, können ab 2014 frühestens mit dem 62. Lebensjahr in Pension gehen.

Geringere Zuschüsse bei Altersteilzeit

Bei der geblockten Altersteilzeit sinkt der AMS-Zuschuss auf 50 Prozent der zusätzlichen Kosten. Das Antrittsalter bleibt anders als geplant dauerhaft bei 53 Jahren für Frauen und 58 bei Männern.

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